Äußerung zum Schießen auf Flüchtlinge: Keine Ermittlung gegen Petry
Weil das Grundgesetz „selbst abwegige“ Meinungen erlaubt, wird laut Staatsanwaltschaft nicht gegen die AfD-Vorsitzende ermittelt.
MANNHEIM afp | Gegen die AfD-Vorsitzende Frauke Petry wird wegen ihrer Äußerung zum Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge kein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim verwies am Mittwoch zur Begründung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2009 zur Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes. Demnach können „selbst als abwegig und sogar gefährlich empfundene Meinungen“ im öffentlichen Meinungskampf noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.
Petry hatte angesichts des hohen Flüchtlingszahlen verlangt, es müsse verhindert werden, dass weiter so viele unregistrierte Flüchtlinge über Österreich nach Deutschland einreisen könnten. Die Polizei müsse dafür „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen“, sagte sie dem Mannheimer Morgen.
Daraufhin wurde Petry von mehreren Bürgern wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten angezeigt.
Leser*innenkommentare
Rainer B.
Was den Aufruf zu Schusswaffengebrauch an den Grenzen mit einer verfassungsrechtlich geschützten Meinung verwechselt, sollte sich hier nicht länger Staatsanwaltschaft nennen dürfen.
TomG.
Bitte korrekt und vollständig zitieren! Frauke Petry sagte dem Mannheimer Morgen:
"Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen."
Das gesamte Interview: http://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/sie-konnen-es-nicht-lassen-1.2620328
Auf dieser Basis können wir uns dann gerne Gedanken darüber machen, wie das Gesagte zu interpretieren ist.
Rainer B.
@TomG. Interpretieren kann man das ja nur so, wie es auch gemeint und von der rechtsextremen AfD auch aufgenommen wurde. Frau Petry ließ bislang keinen Zweifel daran, dass aus ihrer Sicht der Punkt der "Ultima Ratio" erreicht sei. Sie fordert nichts anderes als einen Schießbefehl gegen Flüchtlinge.
conny loggo
Eigentlich wäre sehr wohl interessant mal zu sehen wie die Staatsanwaltschaft dann im Prozeß gegen zitierte "abwegige Gesetze" zum Schußwaffengebrauch der Staatsorgane argumentiert.