: Eine "heimtückische" Tat
JUSTIZ Bundesanwaltschaft klagt Attentätervon Kölner Oberbürgermeisterin Reker an
taz | Die Bundesanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen den Attentäter auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker erhoben. Der Prozess wird dem 44-jährigen Frank S. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gemacht.
S. hatte im Oktober 2015, einen Tag vor der Kölner Bürgermeisterwahl, Reker an einem Wahlkampfstand mit einem Messer in den Hals gestochen. Danach verletzte er drei weitere Umstehende. Laut Anklage handelte S. als Einzeltäter und „heimtückisch“. Alleiniges Ziel sei es gewesen, ein „Zeichen“ gegen die vermeintlich verfehlte Flüchtlingspolitik Rekers zu setzen und ihre Wahl als Bürgermeisterin zu verhindern. KO
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