: Patentamt entscheidet über virusresistente Melone
AGRAR Aktivisten kritisieren die Patentierung konventioneller Züchtungen
Die Melone ist resistent gegen eine Viruskrankheit, die das pflanzeninterne Versorgungssystem angreift. Gentechnisch verändert wurde sie jedoch nicht, die Virusresistenz kommt von einer in Indien heimischen Sorte. Eigentlich fallen Züchtungen nicht unter das Patentrecht, sondern unter den Sortenschutz. Dass das Patentamt sie dennoch schützt, geht auf einen Beschluss vom März vergangenen Jahres zurück. Die große Beschwerdekammer entschied damals: Zwar sind Züchtungsverfahren nicht patentierbar. Hat aber eine daraus gewonnene Pflanze besondere Eigenschaften, kann sie doch als Patent geschützt werden.
So wurden in den vergangenen Monaten weitere umstrittene Patente auf Züchtungen erteilt: die sogenannte Schrumpeltomate, eine Tomate mit deutlich geringerem Wassergehalt und nicht platzender Schale, die sich vor allem für die Herstellung von Ketchup eignen soll. Das Patent hatte das israelische Agrarministerium beantragt. Kurz zuvor bekam Monsanto ein Patent auf eine Brokkolizüchtung.
„Wer das Patent auf eine Pflanze hat, hat faktisch auch das Patent auf die Züchtung“, kritisiert Ruth Tippe von der Initiative „Kein Patent auf Leben“ die Praxis des Patentamts. Die Behörde selbst meldete sich auf eine Anfrage nicht zurück. Die Aktivisten hoffen nun auf die niederländische Regierung. Die hat am 1. Januar die Ratspräsidentschaft übernommen – und in der Frage Patente auf Leben eher eine kritische Haltung. SVE
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