RAF und Staat: Amnestie oder Bankraub?
Wer mit 60 Jahren lebenslänglich in den Knast müsste, riskiert eher einen Überfall, als sich Behörden zu stellen. Es sei denn, es gibt Verhandlungen.
Seit über 20 Jahren hat die Rote-Armee-Fraktion (RAF) keine Anschläge mehr verübt. Mit Mauerfall und Ende der alten Bundesrepublik stellte sie ihre Form des bewaffneten Klassenkampfes ein. Die RAF war aus der Neuen Linken nach 1968 hervorgegangen. Anders als etwa die Grünen verachtete sie linken Reformismus und Beteiligung an parlamentarischer Demokratie.
Bereits in den frühen 1970ern war ihre Gründergeneration größtenteils inhaftiert. Die sogenannte zweite Generation erlebte dann ihr Fiasko 1977 im „Deutschen Herbst“, mit Schleyer-Entführung und gescheiterter Gefangenenbefreiung.
1982/83 erfolgte eine Art Neugründung. Die nun dritte Generation der RAF gedachte eine „antiimperialistische Front in Westeuropa“ aufzubauen. Sie wollte so ihre Isolation in der Bundesrepublik durchbrechen. Auch daraus wurde nichts. Die Gruppe mordete jedoch weiter vor sich hin. Es traf Repräsentanten des „militärisch-industriellen Komplexes“ sowie 1989 den Bankier Alfred Herrhausen und 1991 den Chef der Treuhand, Karsten Rohwedder.
1993 war es den Fahndern dann gelungen, mit Klaus Steinmetz einen Agenten an die RAF-Kommandoebene heranzuführen. Es kam zur tödlichen Schießerei in Bad Kleinen. Danach hörte man nicht mehr viel von der Guerilla. 1998 folgte die endgültige Auflösungserklärung der RAF.
Als die Gruppierung noch über ein gewisses Drohpotenzial verfügte, lehnte sie Verhandlungen mit dem Staat über eine Beendigung des Kampfes ab. Die Folge: Der Kampf ist seit 23 Jahren vorbei, doch nach den Veteranen wird weiter gefahndet. Nur Insider beider Seiten wissen, was zurzeit tatsächlich gespielt wird. So viel ist aber sicher: Wer mit 60 lebenslang in den Knast müsste, riskiert lieber den Überfall auf einen Geldtransporter, als sich den Behörden zu stellen. Es sei denn, die wären zu Verhandlungen bereit.
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