Kondome aus Berlin: Werbung verboten
Kondomverpackungen mit der Werbung „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ sind nicht zulässig. Durch diesen Hinweis könnten Verbraucher irregeführt und darüber getäuscht werden, dass ein Kondom nur einmal verwendet werden darf, urteilte das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag. Gerade Jugendliche wüssten nicht unbedingt über die richtige Anwendung dieses Verhütungsmittels Bescheid, so die Richter. Ausgelöst hatte den kuriosen Rechtsstreit die Berliner Firma Einhorn. Sie hatte ihre Kondome mit dem Spruch beworben. (AZ: 14c O 124/15) (epd)
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