Verfassungsklage wegen Bettensteuer: Hoteliers fühlen sich diskriminiert

Hoteliers in Bremen und Hamburg klagen vorm Bundesverfassungsgericht im Auftrag des Hotel- und Gaststättenverbandes gegen die „Bettensteuer“.

Bettensteuer muss nur zahlen, wer hier privat absteigt: Hotel Atlantic in Hamburg. Foto: Christian Charisius / dpa

HAMBURG taz | Die „Bettensteuer“ genannte Kultur- und Tourismusabgabe in Hamburg und Bremen beschäftigt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Gericht bestätigte den Eingang zweier Verfassungsbeschwerden von Hoteliers. „Die Klagen der Hotelunternehmen richten sich sowohl konkret gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofes als auch indirekt gegen die erlassenen Gesetze der beiden Stadtstaaten“, sagte der Sprecher des Verfassungsgerichts Michael Allmendinger der taz. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt die Klagen der beiden Hotelbetreiber. „Wir wollen die Frage einfach höchstrichterlich geklärt haben“, sagte ein Dehoga-Sprecher in Berlin.

Seit der Einführung der umstrittenen Bettensteuer am 1. Januar 2013, die dem Stadtsäckel jährlich zwölf Millionen Euro an Einnahmen beschert, sorgt die Zwangsabgabe in Hamburg für Streit. Ursprünglich wollte der SPD-Senat alle Übernachtungen mit der „Kulturtaxe“ belegen, die jedoch nicht nur der Kultur-, sondern auch der Sportförderung und dem Tourismusmarketing zugutekommen sollte.

Doch da hatte im Juni 2012 das Bundesverwaltungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Beruflich zwingende Übernachtungen dürfen nicht besteuert werden, sagte das Gericht, so dass seitdem zwischen privaten und berufsbedingten Aufenthalten unterschieden werden muss. Die Richter zogen damals einen Vergleich mit der Hundesteuer, die ja auch nicht für Diensthunde gelten würde.

Die Klagen der Hoteliers vor den Finanzgerichten waren erfolglos. Zuletzt hatte des Bundesfinanzhof in München im Oktober die Hamburger Bettensteuer bei privaten Übernachtungen für zulässig und verfassungsgemäß erklärt. Aus Sicht des höchsten deutschen Finanzgerichts ist es nicht zu beanstanden, dass die Hotels und nicht die Übernachtungsgäste die Steuer abführen müssen. Die Hotels könnten die Steuer ja auf ihre Gäste abwälzen.

M. Allmendinger, Gerichtssprecher

„Die Klagen der Hotelunternehmen richten sich sowohl konkret gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofes als auch indirekt gegen die erlassenen Gesetze“

Zwar erfordere die Unterscheidung zwischen beruflichen und privaten Gästen einen gewissen Aufwand für die Hotels und greife in die Datenschutzrechte der Gäste ein, sei aber noch zumutbar, so die Finanzrichter. Schließlich müssten die Gäste ohnehin einen Meldezettel ausfüllen.

Doch die Hotelbranche will sich mit der Abgabe nicht abfinden. Die Bettensteuer bedeute mehr Bürokratie und Zeitaufwand und mehr Kosten für Hotels und Pensionen – und für ihre Gäste. Laut Dehoga ist in rund 60 Kommunen und Städten die Bettensteuer gerichtlich aufgehoben, ausgesetzt, politisch abgelehnt oder wieder abgeschafft worden.

Dass die Hotelbranche separat besteuert werde, sei nach Auffassung eines Dehoga-Sprechers „diskriminierend“. Unklar sei auch, ob Hamburg überhaupt befugt sei, eine Steuer zu erheben, nachdem mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab 2010 die Mehrwertsteuer für das Hotelgewerbe von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden war. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt die Kanzlei des Staatsrechtlers und früheren Bundesverteidigungsministers Rupert Scholz. (CDU).

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