Schutz für Mieter

Mietengesetz II Das BGH billigt die Berliner Verordnung zu Mieterhöhungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz der Mieter vor zu schnellen Mietsteigerungen in begehrten Wohnlagen gestärkt. Die Richter billigten eine Verordnung des Landes Berlin, mit der 2013 mögliche Miet­erhöhungen in bereits bestehenden Mietverhältnissen in der gesamten Stadt begrenzt wurden. Der Senat habe bei dem Erlass keine Fehler gemacht, hieß es am Mittwoch. Insbesondere billigte das Gericht, dass die Kappungsgrenze nicht nur in einigen angespannten Bezirken, sondern im gesamten Stadtgebiet gesenkt worden war. (Az.: VIII ZR 217/14)

Den Richtern lag der Streit zwischen einem Vermieter und einem Mieter wegen Preiserhöhungen vor. Der Vermieter wollte die Miete für eine Wohnung in Wedding um 45 Euro oder 20 Prozent monatlich erhöhen. Sein Mieter wollte aber nur einen Teil davon zahlen. Er berief sich auf eine Verordnung des Senats zur Kappungsgrenze von 2013. Danach darf die Monatsmiete in einem laufenden Mietverhältnis in Berlin innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen.

Der BGH gab dem Mieter jetzt recht. Der Vermieter könne nicht mehr als jene vorgeschriebenen 15 Prozent Mieterhöhung verlangen, hieß es. Denn die Verordnung sei rechtmäßig. Der Senat begrüßte das Urteil: „Das ist ein sehr guter Tag für die rund 1,5 Millionen Mieter in Berlin“, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). (dpa)