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Immer mehr Flüchtlinge klagen

Asyl Die Überforderung des Lageso beschäftigt zunehmend das Sozialgericht

Immer mehr Flüchtlinge klagen gegen das für ihre Unterbringung und Versorgung zuständige Lageso (Landesamt für Gesundheit und Soziales). Das geht aus einer Pressemitteilung des Berliner Sozialgerichts hervor.

Demnach wurden dort bereits in den ersten drei Oktoberwochen 50 Verfahren registriert, bei denen es um Ansprüche von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geht. Das sei ein „Zuwachs von über 100 Prozent“ gegenüber dem bisherigen Monatsdurchschnitt solcher Klagen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. In den vorhergehenden Monaten waren durchschnittlich nur etwa 20 entsprechende Klagen eingegangen. Das Asylbewerberleistungsgesetz gibt Flüchtlingen Rechtsansprüche auf Unterbringung, immerhin eingeschränkte Gesundheitsversorgung sowie finanzielle Leistungen. Die Klagen der Flüchtlinge beziehen sich dabei vor allem auf Probleme mit der Unterkunft. So verpflichtete das Gericht das Lageso im Falle eines Afghanen, für dessen Unterbringung Vorkasse an ein Hostel zu leisten. Der 26-Jährige habe glaubhaft machen können, mit einem vom Lageso ausgestellten Kostenübernahmegutschein bei allen Unterkünften abgewiesen worden zu sein, so das Gericht: Viele Betreiber „hätten mit Hinweis auf die schlechte Zahlungsmoral des Lageso auf Vorkasse bestanden“. Der Mann hatte die Nächte bislang auf U-Bahnhöfen verbracht.

In anderen Fällen beziehen sich die Klagen auch auf andere Unterstützungsleistungen der Behörde. Durch die langen Warte- und Bearbeitungszeiten gerät das Lageso auch bei der Fortbewilligung von Leistungen in Verzug. Auch aus diesem Grunde suchen Asylbewerber vermehrt die Hilfe des Gerichts.

Als „Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung Lageso“ wolle man die Veröffentlichung dieser Zahlen allerdings nicht verstanden wissen, so Pressesprecher Beyler. Die Pressemitteilung sei allein dem starken Anstieg der Fallzahlen geschuldet. Alke Wierth

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