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Container für Familien zumutbar

HAUS-URTEIL

Eine Flüchtlingsfamilie mit Kindern hat Anspruch auf eine adäquate Unterbringung in einer Asylunterkunft – wenn sie länger bleibt. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle und lehnte den Antrag einer somalischen Familien auf Verlegung in eine andere Unterkunft in einem Eilverfahren ab.

Die fünfköpfige Familien war Mitte August von Dänemark nach Deutschland gereist und hatte hier erneut einen Asylantrag gestellt. Der zuständige Landkreis in Niedersachsen bewilligte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und brachte die Familie in einer Wohncontaineranlage unter. In der Sammelunterkunft sind noch drei weitere Familien untergebracht. Der Familie steht dort ein 41 Quadratmeter großer Raum mit einer kleinen Kochnische zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Mit den anderen Familien muss sie sich eine Gemeinschafts-Sanitäranlage mit zwei Duschen und zwei Toiletten teilen.

Ihre Klage gegen diese beengte Unterbringung war vor dem Verwaltungsgericht Stade erfolglos. Das Landessozialgericht bestätigte „unter konkreter Berücksichtigung der Umstände“ nun diese Entscheidung. Zwar dürfte die beengte Unterbringung einer Familie mit mehreren Kindern, darunter einem schulpflichtigen Kind, wegen der eingeschränkten Intimsphäre und begrenzten Rückzugsmöglichkeiten nicht längere Zeit erfolgen, grundsätzlich sei die vorübergehende Unterbringung in Containern aber zumutbar, so das Gericht. In dem konkreten Fall werde zudem nicht von einem längeren Aufenthalt ausgegangen, weil der Landkreis nach dem Dublin-II-Abkommen die Rückführung in das Erstaufnahmeland Dänemark anstrebt. KVA

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