Flüchtlinge auf Moskauer Flughafen: Syrer im Transit verloren

Seit mehr als sieben Wochen sitzt eine syrische Familie im Transitbereich eines Moskauer Flughafens fest. Chance auf Asyl hat sie dort nicht.

Wartende liegen im Transitbereich des Flughafens Scheremetjewo auf den Boden.

Kein Asyl: Russland will Flüchtlinge nicht im Land haben Foto: reuters

MOSKAU taz | Für Hasan, Gulistan und ihre vier Kinder endete die Flucht im Transitbereich. In einem Glaskasten im Terminal E auf Moskaus Flughafen Scheremetjewo sitzen sie fest. Wer nach Paris, Amsterdam oder Südostasien reist, läuft an den zermürbten Gestalten hinter der Glaswand vorbei.

Seit mehr als sieben Wochen sitzt die Familie aus Syrien schon auf dem Flughafen, dort, wo einst auch der Whistleblower Edward Snowden strandete. Aussichten auf einen Flüchtlingsstatus hat die Familie nicht.

Bei der Einreise hatte Gulistan der Grenzkontrolle die Wahrheit gesagt: die Familie sei auf der Flucht und wolle in Russland Flüchtlingsstatus beantragen. Das Tor ins Land blieb verschlossen. Begründung: Die Pässe seien Fälschungen. Bei der Vergabe der Visa hatte die russische Botschaft hingegen nichts beanstandet. Einfacher wäre es gewesen, erst einmal als Tourist einzureisen.

Bald darauf schaltete sich die Moskauer NGO „graschdanskoje sodeistwie“ (GS, Staatsbürgerliche Hilfe) ein. Sie betreut Flüchtlinge und fragte in Syrien bei der Passbehörde nach. Von dort kam eine Antwort, die die Echtheit der Papiere bestätigte. Gulistans Schwester lebt bereits seit Jahren in Russland. Nichts half jedoch. Inzwischen kümmert sich Rosa Magomedowa um die Transit-Familie. Die Anwältin klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen des brutalen Umgangs mit Kindern, die unter unwürdigen Bedingungen lebten und krank seien.

Russland muss Schmerzensgeld zahlen

Nach der gescheiterten Einreise landete die Familie zunächst in U-Haft. Versuchter illegaler Grenzübertritt wurde ihr zur Last gelegt. Erst nachdem sie eine Kaution von 780 Euro hinterlegt hatte, genehmigte die Staatsanwaltschaft die Rückverlegung in den Transitbereich.

Hasan, Gulistan und ihre vier Kinder leben in einem Glaskasten im Terminal E

Das Schicksal der kurdischen Familie ist kein Einzelfall. „Manche sitzen ein halbes Jahr im Transitbereich“, sagt Magomedowa. Vor Kurzem verurteilte der EGMR Russland zu einer Zahlung von 27.000 Euro Schmerzensgeld an drei Flüchtlinge, die nach Syrien abgeschoben werden sollten. Laut EGMR hatte Moskau gegen das Recht auf Leben und das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Die inhaftierten Flüchtlinge seien sofort freizulassen.

Als Unterzeichner der Genfer Konvention müsste Russland auch Artikel 31 beachten, der Staaten dazu verpflichtet, Flüchtlinge bei illegalem Grenzübertritt strafrechtlich nicht zu belangen. „Selbst wenn sie gefälschte Pässe haben, dürfen Kriegsflüchtlinge nicht bestraft werden“, meint Swetlana Gannuschkina von GS.

Die vom Kreml als „ausländischer Agent“ gebrandmarkte Nichtregierungsorganisation GS legte jetzt auch eine Langzeitstudie vor, die sich mit „Russland als Zufluchtsort“ befasst. Zwischen internationalen Vereinbarungen und nationaler Gesetzgebung treten demnach deutliche Widersprüche auf. So kennt das russische Recht auch keinen Abschiebeschutz für Flüchtlinge.

Ein dringliches Probleme sei „das Fehlen eines freien Zugangs zur Prozedur der Antragsstellung als Flüchtling“, so der Bericht. Dahinter verbirgt sich eine seltsame Praxis: Antragsteller werden von den Behörden in Gewahrsam genommen, an die sie sich in der Hoffnung auf Hilfe wenden. „Unser Zufluchtssystem wird der Genfer Konvention in keiner Weise gerecht“, urteilt der Bericht. Die Autoren beschreiben das System als einen „Wolkenkratzer, in dem nur die erste Etage bewohnt ist“. Vor dem Eingang stünde eine Wache, die niemanden reinlasse. Gelegentlich gelangt jemand hinein, jedoch nur, wenn der Kommandant es zulässt. Alles hänge von der Entscheidung „oben“ ab.

Die Ablehnung der Hilfsgesuche spiegelt sich in der Statistik wider. Nach Angaben des Föderalen Migrationsdienstes beantragten im ersten Halbjahr 174 Syrer den Flüchtlingsstatus. Keinem wurde er gewährt. Von 514, die einen befristeten Aufenthalt wünschten, wurde 333 stattgegeben. In den ersten acht Monaten reisten 7.102 Syrer ein, 7.162 haben das Land wieder verlassen. Demnach gehen auch jene, die schon länger in Russland gelebt haben. Kein Wunder, die Anerkennungsquote lag von 2010 bis 2014 zwischen zwei und neun Prozent. „In Russland ist es fast unmöglich, als Flüchtling anerkannt zu werden“, meint Gannuschkina. „Du musst nur an der falschen Stelle über die Straße gehen und schon wirst du abgeschoben.“

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