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Eine Baumbesetzung ist gleich Hausfriedensbruch

Prozess I A100-GegnerInnen vor Gericht, weil sie sich gegen das Autobahnprojekt wehrten

Vier A100-GegnerInnen mussten sich am Montag wegen Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten, weil sie sich mit einer Baumbesetzung gegen das Autobahnprojekt wehrten. Das Gelände an der Neuköllner Grenz­allee war am 3.Februar 2014 von einem großen Polizeiaufgebot geräumt worden.

Den größten Raum nahm jedoch die Befragung des A100-Projektleiters im Senat für Stadtentwicklung und Umwelt, Arne Huhn, ein, der den Strafantrag gegen die A100-GegnerInnen unterzeichnet hatte. Bei seiner Befragung spielte ein Brief des damaligen Senators für Stadtentwicklung und heutigen Regierenden Bürgermeisters, Michael Müller, an die grünen Mitglieder des Abgeordnetenhauses Dirk Behrend und Harald Moritz eine Rolle. Dort hatte Müller betont, dass der Senat nicht gegen alle Personen, die auf dem geräumten Grundstück angetroffen worden waren, Strafantrag stellt. Eine Rücknahme der Anzeige, die zur Einstellung des Verfahrens führen würde, lehnte Huhn aber ab.

In einer Erklärung nannte der Angeklagte Peter Schwarz den Bau der A100 eine „Politik für die Interessen der Auto- und Immobilienindustrie“. Mit der Anklage versuche der Senat, KritikerInnen des Projekts zu kriminalisieren. Schwarz verwies darauf, dass für den Weiterbau der A100 bereits mehrere Wohnhäuser in der Beermannstraße in Treptow abgerissen werden, obwohl laut Senat Geflüchtete in den Gebäuden untergebracht werden sollten.

Am 11. November wird der Prozess fortgesetzt. UnterstützerInnen der Angeklagten rufen zu einer regen Teilnahme auf, weil zu dem Termin auch zwei BaumbesetzerInnen – deren Verfahren eingestellt wurden –, als ZeugInnen geladen sind. Sollten sie die Aussage verweigern, könnte ihnen Beugehaft drohen. Peter Nowak

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