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Die KritikDumm-Fernsehen bildet

Foto: Archiv

WAS SAGT UNS DAS? Eine „Frauentausch“-Teilnehmerin zeigt sich bei RTL2 verliebt mit ihrem Vermieter – und bekommt deswegen kein Wohngeld

Jahrelang haben uns Eltern und Lehrer und Marcel Reich-Ranicki eingebläut, dass es sich nicht lohne, den ganzen TV-Müll zu durchwühlen. Dass wir Sendungen wie „Frauentausch“ bei RTL2 nicht gucken sollten. Dass wir von ihnen dümmer würden. Volksverblödung und so. Tja, alles falsch.

Zumindest dem Bezirksamt Neukölln hat es eine ganze Menge gebracht, dass zumindest eine Mitarbeiterin ihre Klientel etwas eingehender studiert. Sie guckt „Frauentausch“. Und dort sah sie eine Frau, deren Antrag auf Wohngeld später – Anfang 2014 – auf ihrem Schreibtisch landete. Das Problem: Die Frau hatte sich in der Reality-Show in einer Liebesbeziehung mit ihrem Vermieter gezeigt. Das Wohngeldamt wies die Forderung zurück.

Dagegen klagte die „Frauentausch“-Kandidatin: Sie lebe mit ihrem Vermieter lediglich in einer Wohngemeinschaft und die beiden hätten für die Show nur so getan, als ob sie verliebt seien, argumentierte sie. Nun entschied die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin: „Es sei missbräuchlich, Zuschuss zu einer Miete zu verlangen, wenn zwischen dem Vermieter und der Mieterin eine Partnerschaft bestehe. Eine solche Partnerschaft sei hier gegeben.“

Und die Kammer hat sich die Entscheidungsfindung wahr­lich nicht leicht gemacht und erst nach „Inaugenscheinnahme der Aufzeichnung der Sendung“ geurteilt, wie es in der Pressemitteilung des Gerichts hieß.

Was lernen wir daraus? Wenn Sie „Frauentausch“-Fan sind, gucken Sie es ruhig. Aber nehmen Sie nicht daran teil. Es lohnt sich nicht. Denn wer weiß schon, wer Ihnen dabei zuschaut, wie Sie sich zum Gespött machen. JÜK

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