Schmuddelkinder müssen draußen bleiben

JUSTIZ Die Linke scheitert vor Gericht: Sie darf im Vermittlungsausschuss ausgeschlossen werden

Informelle Runden, so das Gericht, brauchen keinen Proporz

KARLSRUHE taz | Abgeordnete der Linken dürfen aus Arbeitsgruppen und informellen Beratungen des Vermittlungsausschusses ausgeschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag eine Organklage der Linksfraktion ab. Die Klage war aber nicht ganz erfolglos.

Der Vermittlungsausschuss soll Kompromisse zwischen Bund und Ländern finden, insbesondere wenn der Bundesrat einem zustimmungsbedürftigen Gesetz sein Plazet versagt. Dem Ausschuss gehören 32 Politiker an. Dabei entsendet jedes der 16 Bundesländer ein Regierungsmitglied. Weitere 16 Mitglieder schickt der Bundestag entsprechend der Fraktionsstärken.

Anfang 2011 verhandelte der Vermittlungsauschuss wochenlang über die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze. Und obwohl es um ein Herzensanliegen der Linken ging, wurden ihre Vertreter in den entscheidenden Phasen der Kompromisssuche ausgegrenzt. Weder an einer Arbeitsgruppe des Ausschusses noch an einem informellen Gesprächskreis wurden sie beteiligt. Nur an der Schlussabstimmung im Vermittlungsausschuss durften sie teilnehmen.

Dagegen erhob die Linke eine Verfassungsklage. Ihr Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Arbeit sei verletzt worden. Alle Gremien müssten proporzgerecht besetzt werden, damit auch die Opposition – entsprechend ihrer Stärke – mitwirken kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2004 entschieden, dass auch die 16 Bundestagsvertreter im Vermittlungsausschuss „spiegelbildlich“ zum Bundestagsplenum zusammengesetzt sein müssen.

Doch nun entschied das Bundesverfassungsgericht: Dieser Proporz muss in Arbeitsgruppen und informellen Gesprächsrunden des Vermittlungsausschusses nicht eingehalten werden. Der Ausschuss, so die Richter, diene nicht der inhaltlichen Beratung von Gesetzen, sondern nur der Kompromissfindung.

Dennoch hat die Linke einen kleinen Erfolg erzielt. Künftig müssen ihre Vertreter besser informiert werden. Unterlagen, die in den Arbeitsgruppen verteilt werden, müssen auch die Linken erhalten. Denn oft referieren dort Regierungsvertreter neue Zahlen oder rechnen unterschiedliche Modelle durch. Von solchen praktisch wichtigen Informationen sollen auch die ausgeschlossenen Abgeordneten profitieren. Außerdem soll das Ergebnis der Kompromissfindung den Linken rechtzeitig vor der Abstimmung im Vermittlungsausschuss mitgeteilt werden und nicht – wie im verhandelten Fall – erst eineinhalb Stunden vorab.

Petra Sitte, die parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, sagte deshalb, sie könne mit dem Urteil leben. Christian Rath