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Haftstrafe für PKK-Mann

Urteil Das Gericht bewertet Organisieren von Demos als Terror-Unterstützung

Der Kurde Mehmet D. ist am Freitag wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg sah es als erwiesen an, dass der 46-Jährige als Funktionär unter dem Namen „Kahaman“ die in der Türkei verbotene Kurdische Arbeiterpartei (PKK) unterstützte. Demnach war er in Deutschland ab Januar 2013 zunächst für Gebiete in Nordrhein-Westfalen und ab Mitte 2013 dann auch für Bremen, Hamburg und Kiel sowie Berlin zuständig gewesen.

Als sogenannter Sektorleiter der PKK habe Mehmet D. sich vor allem um die Organisation von Treffen und Demonstrationen gekümmert. Bei der PKK handele es sich um eine „terroristische Vereinigung im Ausland“, deren „Zweck und Tätigkeit auf die Begehung von Mord oder Totschlag gerichtet ist“, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Rühle in seiner Urteilsbegründung. Die PKK verfolge ihre Ziele weiterhin mit Anschlägen auf Polizisten und Soldaten in der Türkei.

D.'s Verteidiger Rainer Ahues hatte auf Freispruch plädiert, weil seiner Meinung nach eine Entkriminalisierung der PKK in Europa auf die Tagesordnung gehört. PKK-Einheiten gehörten in Syrien und dem Irak zur Allianz gegen die Terrormiliz des Islamischen Staates (IS) und schützten Hunderttausende JesidInnen, ChristInnen und andere Bevölkerungsgruppen vor Misshandlung und Ermordung, sagte Ahues.

Der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete der Linken, Martin Dolzer, kritisierte das noch nicht rechtskräftige Urteil: „Obwohl das Oberlandesgericht der Ansicht ist, dass die Türkei mit dem IS zusammenarbeitet und Militär und Polizei systematisch Menschenrechtsverletzungen begehen, gesteht es den Kurden kein Recht auf Selbstverteidigung zu.“KVA

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