: Verdienstausfall der Eltern zählt nicht
Kinderbetreuung Doch kein Schadenersatz für Mütter aus Leipzig wegen fehlender Kitaplätze
Es wies damit die Klagen von drei Müttern aus Leipzig in zweiter Instanz ab. Die Eltern hatten wegen des Mangels an Kitaplätzen keine Betreuung für ihre Kleinkinder gefunden, die Mütter mussten länger als geplant zu Hause bleiben. Doch die Richter in Dresden hoben eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Leipzig auf. Es hatte drei Müttern insgesamt 15.100 Euro Verdienstausfall zugebilligt, weil die Stadt Leipzig keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder stellen konnten.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hatte die Stadt zwar ihre Amtspflicht verletzt, weil sie den Kindern der Klägerinnen nicht jeweils einen Kitaplatz zur Verfügung stellen konnten. Einen Anspruch auf solch einen Platz hätten aber allein die Kinder. Deren Förderung und nicht die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei auch das Ziel des Gesetzes. Deshalb müssten nur die Schäden ausgeglichen werden, die dem Kind wegen Verstoßes gegen seinen Anspruch auf frühkindliche Förderung zustünden. Mittelbare Schäden der Eltern – wie ein Verdienstausfall – zählten nicht dazu, heißt es im Urteil.
In Deutschland haben Ein- bis Dreijährige einen Rechtsanspruch auf Betreuung, viele Kommunen hinken mit dem Ausbau aber hinterher. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden am 1. März bundesweit 694.500 Kinder unter drei Jahren in einer Kita oder von einer öffentlich geförderten Tagesmutter betreut – das sind knapp 5 Prozent mehr als im Vorjahr. Im März 2014 waren rund ein Drittel alle Kinder unter drei Jahren in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter. Die aktuelle Betreuungsquote liegt noch nicht vor.
Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung hat sich in den Kitas zwar die Qualität der Betreuung verbessert, doch es gibt immer noch zu wenig Personal: Derzeit kommen auf eine vollzeitbeschäftigte Kitafachkraft durchschnittlich 4,4 ganztags betreute Krippenkinder. Zwei Jahre zuvor waren es noch 4,8. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) räumte Mängel bei der Personalsituation in den Kitas ein.
Ob die Mütter aus Leipzig mit ihrer Klage nun vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ziehen, blieb zunächst offen.
Az.: 1 U 319/15 u. a.
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