piwik no script img

Insolvenz der Prokon GmbHGericht lehnt Beschwerden ab

Die Umwandlung der insolventen Windenergie-Firma Prokon in eine Genossenschaft ist rechtskräftig. So urteilt das Landgericht Itzehoe.

Die Windenergiefirma Prokon darf als Genossenschaft weitermachen Foto: dpa

Hamburg/Itzehoe dpa | Die Umwandlung der insolventen Windenergie-Firma Prokon in eine Genossenschaft ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Itzehoe am Dienstag mit, knapp drei Wochen nach der Entscheidung der Gläubigerversammlung.

Die Gläubiger hatten sich mit großer Mehrheit Anfang Juli für das Genossenschaftsmodell und gegen einen Verkauf an den Energiekonzern EnBW ausgesprochen. Dagegen waren drei Beschwerden eingegangen, die das Landgericht in Itzehoe jetzt als unzulässig verwarf.

Die Beschwerdefrist sei nun abgelaufen, der Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig. Nach der Eintragung der künftigen Prokon-Genossenschaft in das Genossenschaftsregister könne das gerichtliche Insolvenzverfahren alsbald aufgehoben werden.

Die Insolvenz der Windenergie-Firma Prokon war eine der größten deutschen Unternehmenspleiten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!