Insolvenz der Prokon GmbH: Gericht lehnt Beschwerden ab
Die Umwandlung der insolventen Windenergie-Firma Prokon in eine Genossenschaft ist rechtskräftig. So urteilt das Landgericht Itzehoe.
Die Gläubiger hatten sich mit großer Mehrheit Anfang Juli für das Genossenschaftsmodell und gegen einen Verkauf an den Energiekonzern EnBW ausgesprochen. Dagegen waren drei Beschwerden eingegangen, die das Landgericht in Itzehoe jetzt als unzulässig verwarf.
Die Beschwerdefrist sei nun abgelaufen, der Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig. Nach der Eintragung der künftigen Prokon-Genossenschaft in das Genossenschaftsregister könne das gerichtliche Insolvenzverfahren alsbald aufgehoben werden.
Die Insolvenz der Windenergie-Firma Prokon war eine der größten deutschen Unternehmenspleiten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!