: Mehr Schutz vor sexuellen Übergriffen
GESETZENTWURF Bundesjustizminister Maas plant eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Neuer Paragraf zur „Ausnutzung besonderer Umstände“
Angedroht sind in dem Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, jeweils Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. In minder schweren Fällen soll die Mindeststrafe drei Monate betragen, in besonders schweren Fälle soll der Strafrahmen bei einem Jahr beginnen.
Maas kommt damit der Frauenbewegung weit entgegen. Deren zentrale Forderung, jede sexuelle Handlung gegen den erklärten Willen der Frau unter Strafe zu stellen („Nein heißt Nein“), wird aber nicht völlig erfüllt. Anlass der Reform ist die Istanbul-Konvention des Europarats. Nach dieser Konvention aus dem Jahr 2011 ist jede „nicht einverständliche, sexuell bestimmte Handlung“ zu bestrafen. Wie die Straftat konkret benannt wird, lässt die Konvention offen; das Delikt muss also nicht „Vergewaltigung“ genannt werden. CHR
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