piwik no script img

500 Mal gefragt

Justiz Mehr Funkzellenabfragen

Die Berliner Strafverfolgungsbehörden haben im vergangenen Jahr 500-mal Funkzellenabfragen durchgeführt. Das teilte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Dienstag mit. Im ersten Quartal dieses Jahres seien es bereits 167 Verfahren gewesen. Damit liegt die Zahl für 2014 deutlich über der des Jahres 2013, als es 305 Verfahren zu Funkzellenabfragen gab. Bei Funkzellenabfragen werden alle in einem bestimmten Zeitraum dort angemeldeten Mobilfunkgeräte erfasst.

Vornehmliche Gründe für Funkzellenabfragen 2014 waren Ermittlungen wegen Mord und Totschlag, Raubtaten, schweren Diebstahlstaten, Brandstiftung und Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Funkzellenabfragen sind in der Strafprozessordnung geregelt. Sie unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben und dürfen nur von einem Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. (epd)

Nur noch 460 – dann sind wir 50.000

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 460 Freiwillge, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen