GERICHT RÜGT LANDTAG: NPD-Abgeordnete durften pöbeln
Drei Ordnungsmaßnahmen gegen NPD-Abgeordnete im Schweriner Landtag haben gegen die Landesverfassung verstoßen. Wie der NDR meldet, sah das mecklenburgisch-vorpommersche Verfassungsgericht im Vorgehen von Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) einen Eingriff in die geschützten parlamentarischen Mitwirkungsrechte. In einer Debatte vor knapp einem Jahr hatten sich die NPD-Abgeordneten Michael Andrejewski und Stefan Köster abfällig über Homosexuelle geäußert. Bretschneider entzog ihnen daraufhin das Wort und erteilte Ordnungsrufe. (taz)
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