Ausstellung des E-Pass beginnt: Gespeicherte Fingerabdrücke

Datenschützer erheben neue Vorwürfe und warnen vor mangelnden Kontrollen: Die Fingerabdrücke verbleiben erstmal bei der Meldebehörde.

Wer ab dem 1.11. einen Reisepass beantragt, muss sich zwei Fingerabdrücke abnehmen lassen. Bild: dpa

BERLIN taz Am Donnerstag geht es los: Dann werden neue Reisepässe ausgestellt, und zwar mit Fingerabdruck. Sie bilden die zweite Generation elektronisch lesbarer Reisepässe. Die erste Generation gibt es bereits seit November 2005: Diese enthalten in einem Chip ein digitales Foto. Nun kommt nur zwei Jahre später der nächste Pass auf den Markt. In diesem enthält der Chip zusätzlich zum Foto zwei Fingerabdrücke.

Diese Abdrücke - meist werden es die der Zeigefinger sein - machen Datenschützern Sorgen. Wer einen Pass beantragt, muss seine Fingerabdrücke nämlich bei der Meldebehörde abnehmen lassen. Und diese speichert sie in einer Datenbank. Mindestens so lange, bis der Pass ausgeliefert und akzeptiert ist, was bis zu sechs Wochen dauern kann. Die mehrwöchige Speicherung der Fingerabdrücke hat auch einen guten offiziellen Grund: Wenn das Dokument einen Fehler hat und noch einmal hergestellt werden muss, dann brauchen die Fingerabdrücke kein zweites Mal abgenommen zu werden.

Nun aber verfügt die Polizei über das sogenannte Automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS). Und so lange, wie eine Meldebehörde ihre Fingerabdrücke nicht gelöscht hat, ist ihr Abgleich mit der Datenbank der Polizei "technisch möglich", sagt Martin Schallbruch, IT-Direktor im Bundesinnenministerium.

Die Fingerabdrücke werden nicht zentral gespeichert, daher wäre so ein Abgleich wohl ziemlich umständlich. Und meistens verboten. Eine Ausnahme gibt es allerdings. Ein Gericht kann die Beschlagnahmung der Fingerabdrücke eines Verdächtigen beim Meldeamt anordnen, sagt Alexander Dix, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das sei im Rahmen eines Strafverfahrens möglich. Im Büro des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, weist man zudem darauf hin, dass auch Fotos von den Passbehörden aufbewahrt werden und etwa für die Strafverfolgung abgerufen werden können.

Eigentlich muss die Passbehörde die Daten von BürgerInnen löschen, wenn diese auf dem Meldeamt auftauchen und ihren Pass mitnehmen. Ob das funktioniert? Laut Martin Schallbruch haben Landesbeauftragte für Datenschutz schon Kontrollen angekündigt. Auch Alexander Dix will die Berliner Meldebehörden kontrollieren. Wie oft, sagt er nicht, "wir haben nur eine begrenzte personelle Kapazität".

Für Bürgerrechtler trösten solche Checks ohnehin nicht über die staatliche Datensammellust hinweg. "Hier wird sensibles persönliches Material angehäuft, ohne dass es irgendeinen Sinn hat", sagt Markus Beckedahl vom Bürgerrechtsblog Netzpolitik, " denn laut allen Statistiken sind die deutschen Pässe bereits sehr sicher." Außerdem stört Beckedahl, dass "ausnahmslos alle deutschen Bürger wie Verbrecher erkennungsdienstlich behandelt werden". Auch das Bundesamt für Technikfolgenabschätzung beurteilt den Fingerabdrucks als kritisch - allerdings aus anderen Gründen. Bei zwei Prozent der Bevölkerung funktioniere das Verfahren gar nicht.

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