Friedensinstitut-Untersuchung: UNO bricht Waffenembargos

Die von der UNO verhängten Waffenembargos erweisen sich nur selten als erfolgreiche Druckmittel. Auch, weil sie oft nicht konsequent umgesetzt werden.

Der Waffenhandel blüht. Auch mit Waffen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien. Bild: reuters

GENF taz Waffenembargos der Vereinten Nationen waren in der Vergangenheit nur mäßig erfolgreich. Zu diesem Ergebnis kommt eine gestern am UNO-Sitz in New York veröffentlichte erste systematische Untersuchung aller 27 völkerrechtlich verbindlichen Waffenembargos , die der UNO-Sicherheitsrat seit 1990 verhängt hat. Laut der gemeinsam vom Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstitut (SIPRI) und der Universität Uppsala durchgeführten Untersuchung trugen die Embargos nur in 25 Prozent aller 27 Fälle dazu bei, dass die mit den Sanktionen belegten Regierungen, oppositionellen Bürgermilizen oder das transnationale Terronetzwerk Al Kaida ihr Verhalten im Sinne der politischen Forderungen des Sicherheitsrates veränderten.

Ein wesentlicher Grund für den geringen Erfolg ist , dass die UNO-Staaten - darunter oft auch die fünf ständigen Ratsmitglieder - ihre völkerrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der Embargoresolutionen zumeist nur sehr unzureichend umgesetzt erfüllten.

"Nach keinem der 27 völkerrechtlich verbindlichen Embargoresolutionen des Sicherheitsrates seit Ende des Kalten Krieges wurde der Waffentransfer an die von den Embargobeschlüssen Betroffenen vollständig unterbunden", kritisiert der für die Untersuchung verantwortliche SIPRI-Wissenschaftler Siemon Wezeman. Die Waffen, mit deren fortgesetzter Lieferung die 27 UNO-Embargos gebrochen wurden, wurden fast alle in den USA, China, Rußland und den drei EU-Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien produziert.

In den ersten 45 UNO Jahren machte der Sicherheitsrat von der in der UNO-Charta Kapitel 7, Artikel 42 vorgesehenen Möglichkeit, das Zwangsmittel eines Waffenembargos zu beschliessen, nur zwei Mal Gebrauch. Das erste Mal 1966-79 gegen Rhodesien, das heutige Zimbabwe, und dann 1977-1994 gegen Apartheid-Südafrika.

Von den 27 Resolutionen, mit denen der Sicherheitsrat seit Ende des kalten Krieges ein Waffenembargo verhängte richteten sich 17 gegen Staaten (oder umkämpfte Teilgebiete) und ihre Regierungen. Die meisten davon in Afrika: Äthopien und Eritrea, Elfenbeinküste, 3x Liberia, Lybien, Ruanda, Sierra Leone, Somalia, sudanesische Provinz Dafur, sowie außerhalb Afrikas Ex-Jugoslawien, Haiti, 2x Irak, Iran, Nordkorea , Restjugoslawien (Serbien/Montenegro).

Auch die acht Waffenembargos gegen Bürgerkriegsmilizen galten vornehmlich dem afrikanischen Kontinent (Angola, 2x Demokratische Republik Kongo, Sierra Leone, Sudan/Dafur, sowie Irak und Libanon). Die übrigen zwei Embargos verhängte der Sicherheitsrat gegen die bis Ende 2.001 von Al-Kaida kontrollierten Regionen Afghanistans sowie gegen Al-Kaida, die Taliban "und mit ihnen "verbundene Organisationen und Einzelpersonen".

16 Mal setzte der Sicherheitsrat das Mittel des Waffenembargos zur Konfliktsteuerung ein: um das Ende von Kampfhandlungen, die Vereinbarung und Einhaltung von Waffenstillständen, den Abzug von Truppen sowie die Umsetzung von Friedensabkommen zu befördern. In sechs Fällen berief sich der Rat auf seine "Verantwortung für die globale Sicherheit" und verhängte Waffenembargos, um Regierungen dazu bewegen, Nuklearversuche- oder Raketentests zu unterlassen, sich an Verträge zur Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen zu halten oder die Unterstützung von Terroristen zu beenden bzw. mutmaßliche Terroristen auszuliefern.

Fünf Mal wollte der Rat mittels eines Waffenembargos illegitime Regime zur Aufgabe zwingen und gestürzten demokratischen Regierungen zur Wiedererlangung ihrer Autorität verhelfen. In diesen Fällen sowie bei der Konfliktsteuerung war der Erfolg im Sinne einer Verhaltensänderung mit rund 32 Prozent dann größer als im Gesamtdurchschnitt, wenn in den betroffenen Ländern UNO-Blauhelmsoldaten stationiert und an der Überwachung des Waffenembargos beteiligt waren.

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