Uran im Trinkwasser: Einigung über Grenzwert
Bund und Länder einigen sich über die Höhe des Grenzwertes von Uran im Trinkwasser. Die Einführung bleibt jedoch umstritten. Die Länder wollen erst EU-Regelungen.
BERCHTESGADEN/BERLIN ap/afp/rtr/taz Die Verbaucherschutzminister von Bund und Ländern sind sich über die Höhe eines Uran-Grenzwertes im Trinkwasser einig. Sie streben maximal 10 Mikrogramm pro Liter Leitungs- oder Mineralwasser an, wie sie am Freitag nach einer Konferenz in Berchtesgaden erklärten. Grundsätzlich gebe es die technischen Möglichkeiten dazu, das Problem sei beherrschbar, betonte der bayerische Verbraucherschutzminister und derzeitige Verbraucherschutzministerkonferenzvorsitzende Otmar Bernhard (CSU).
Uneins sind die Minister aber darüber, wie der Grenzwert eingeführt werden soll. Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) will in Deutschland vorangehen. Die Länderminister wollen dagegen zuerst eine europäische Lösung anstreben. Nur wenn es dort nicht vorangehe, wollen sie einen deutschen Alleingang.
Zudem fordern die Verbraucherschutzminister die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln einzusetzen. Die Angaben sollen mit den Ampelfarben - Grün, Gelb und Rot - unterlegt werden. Die Nährwertangaben sollen sich auf eine einheitliche Größe, etwa 100 Gramm, beziehen und den absoluten und prozentualen Gehalt an Energie, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz nennen. Je nachdem, ob der jeweilige Nährwertgehalt als unbedenklich oder bedenklich angesehen wird, soll er in den Farben Grün, Gelb und Rot hinterlegt werden. "Der Kunde ist nur König, wenn er im Supermarktregal erkennen kann, in welchem Joghurt viel Zucker drin ist und in welchem nicht", so Bernhard.
Seehofer will sich nun ebenfalls für eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung starkmachen. Nach Worten einer Sprecherin sagte Seehofer, zwar sei eine Regelung auf europäischer Ebene "immer der beste Weg". Falls es hier kein Vorankommen gebe, sei auch eine nationale Regelung von farbig unterlegten Nährwertangaben vorstellbar. Bislang hatte sich Seehofer für eine freiwillige Kennzeichnung ausgesprochen.
Die Bundesländer wollen zudem den von der Bundesregierung geplanten Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung verschärfen. In einer am Freitag verabschiedeten Stellungnahme fordert der Bundesrat für telefonisch abgeschlossene Geschäfte eine schriftliche Einwilligung des Kunden. Die Bundesregierung will telefonische Abschlüsse hingegen weiter dulden.
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