Neue Zahlen über verhinderte Abschiebungen: Weniger Härtefälle

Im Jahr 2008 wurden 176 Menschen dank der Härtefallkommission vor der Abschiebung bewahrt.

Die Härtefallkommission hat im vergangenen Jahr insgesamt 176 Menschen zu einem Bleiberecht verholfen und sie damit vor einer drohenden Abschiebung bewahrt. Dabei sei jedoch nicht in allen Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung "für immer und ewig" erteilt worden, sagte Jens-Uwe Thomas vom Flüchtlingsrat am Mittwoch. Mitunter würden erteilte Aufenthaltserlaubnisse an Auflagen gebunden, die dann Voraussetzung für eine Verlängerung des Aufenthalts sind.

Insgesamt haben im vergangenen Jahr 255 Ausländer ein Ersuchen an die Härtefallkommission gestellt. 79 Personen erhielten einen negativen Bescheid. Thomas betonte, seit Inkrafttreten der Altfallregelung im Jahr 2007 seien weniger Ersuchen geprüft worden. Waren dies 2006 noch 820 Ersuchen, sank die Zahl im Folgejahr auf 291.

Als Konsequenz der Altfallregelung müssten bestehende Spielräume großzügiger und im Interesse einer humanitären Lösung ausgenutzt werden, sagte Thomas weiter. "Die Härtefallregelung sollte keine zweite Bleiberechtsregelung werden." Leistungsbezogene Kriterien wie etwa der Nachweis eines Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhaltes müssten bei den Fällen der Härtefallkommission hinter "humanitären Gesichtspunkten zurückstehen".

Gleichzeitig kritisierte er die zögernde Umsetzung von positiven Entscheidungen der Härtefallkommission nach Bestätigung durch Innensenator Ehrhart Körting (SPD) durch die Ausländerbehörde. Bevor diese etwa eine Aufenthaltserlaubnis erteile, fordere sie von dem Flüchtling die Vorlage eines Passes. Das könne zu erheblichen Verzögerungen führen.

Die Härtefallkommission wurde 2005 eingerichtet. In dem Gremium sitzen Vertreter der Kirchen, von Flüchtlingsinitiativen und des Senats. epd

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