Prozess gegen Islam-Holding: Hoffnung für fromme Anleger

Türkische Berliner, die ihr Erspartes bei Investitionen in islamische Holdings verloren haben, dürfen hoffen: Am Donnerstag beginnt in Berlin der erste Prozess, dessen Urteil wirklich vollstreckt werden könnte.

Für viele der nach Deutschland gekommenen Türken war es das Ende all der Träume und Hoffnungen, die sie mit der Auswanderung verbunden hatten: Als in den 90er-Jahren in Moscheen, über Fernsehsender und Mund-zu-Mund-Propaganda für Investitionen in sogenannte Islam-Holdings geworben wurde, legten sie ihre Ersparnisse in den scheinbar sicheren und nach islamischen Grundsätzen wirtschaftenden Unternehmen an. Und verloren. Denn die Anteilsscheine, die anstelle von Zinsen hohe Gewinnbeteiligung versprochen hatten, platzten. Für viele Anleger ging mit dem Geld auch der Plan vom ruhigen Lebensabend im eigenen Haus oder der gesicherten Zukunft für die eigenen Kinder verloren.

Etwa für Yussuf A.*. Für 170.000 Mark, fast 90.000 Euro, kaufte er 1998 Anteilsscheine der Kombassan-Holding. Das hauptsächlich in Textil-, Tourismus- und Lebensmittelbranche tätige Unternehmen mit Hauptsitz in Konya warb damals in Moscheen in ganz Deutschland um Anleger. Viele türkischstämmige Muslime griffen zu - im Vertrauen darauf, dass die als Vermittler auftretenden muslimischen Glaubensbrüder sie nicht betrügen würden. Auf bis zu 300.000 schätzen Fachleute die Zahl der von den Islam-Holdings geschädigten Deutschtürken. Yusuf A. ist einer von ihnen. Heute beginnt vor dem Berliner Oberlandesgericht sein Prozess gegen die Firma Kombassan.

Mit durchaus guten Erfolgsaussichten, wie sein Anwalt Özkan Arikan meint. Dabei ist A.s Prozess einer der ersten, die in Berlin überhaupt zustande kommen. Denn anders als Gerichte anderer Bundesländer, erläutert Arikan, habe das Landgericht Berlin Klagen gegen die Islam-Holdings bisher mit der Begründung abgewiesen, dass den Beklagten betrügerische Absichten beim Verkauf der Anteilsscheine nicht nachzuweisen seien. A.s Prozess kommt nun aufgrund einer anderen Auffassung des Tatbestands zustande, zu der das Oberlandesgericht gekommen ist: Es hält die Anlageform als solche für möglicherweise sittenwidrig. Bestätigt der heutige Prozess diese Vermutung, hat Yusuf A. gute Chancen, sein Geld zurückzuerhalten.

Denn auch die Türkei ist unterdessen zu einem anderen Umgang mit den deutschen Gerichtsurteilen gegen die Islam-Holdings gekommen. Die Zahl der Verfahren, die in den letzten Jahren gegen die Islam-Holdings geführt und oft auch gewonnen wurden, dürfte nahezu im vierstelligen Bereich liegen. Die Ergebnisse waren dennoch unbefriedigend. Denn Geld sah bisher kaum einer der Kläger. Die Holdings umgingen Entschädigungszahlungen, indem sie sich aus den Mitgliedsländern der EU zurückzogen oder Teile ihrer Firmengeflechte pleitegehen ließen. Zudem erkannten türkische Gerichte in Deutschland gesprochene Urteile nicht an.

Doch seit einiger Zeit besteht für Kläger Grund zur Hoffnung. Im vergangenen Jahr beschloss der Oberste Gerichtshof der Türkei, die Ergebnisse in Deutschland geführter Prozesse anzuerkennen. Zudem konnten sich die beiden Länder auf einen formal korrekten Zustellungsweg der deutschen Urteile an die türkischen Beklagten einigen. Nun steht nur noch ein Paragraf des türkischen Handelsgesetzes der Vollstreckung der deutschen Urteile in der Türkei im Weg. Dessen Änderung sei jedoch noch im Laufe dieses Jahres zu erwarten, vermutet der Rechtsanwalt Ünal Tasan, der als Verteidiger einer Interessenvertretung von Holding-Geschädigten bereits viele Prozesse gegen die Holdings geführt und gewonnen hat. Wie auch Anwalt Arikan sieht Tasan für derzeitige Kläger gute Aussichten auf Entschädigungszahlen. Kombassan verfüge in der Türkei vermutlich über ein Vermögen von rund 1 Milliarde Euro, so Arikan.

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