Verbot von Kreuz-Titelseite gescheitert: Klinsmann verliert gegen die taz
FC-Bayern-München Trainer Klinsmann ist mit seinem Antrag gescheitert, der taz ihre Ostertitelseite zu untersagen. Diese sei "der Satire zuzuordnen", so das Landgericht München.
MÜNCHEN taz | Jürgen Klinsmann hat schon wieder verloren. Diesesmal vor Gericht. Das Landgericht München wies einen Antrag des Fußballtrainers zurück, der taz die Veröffentlichung ihres Ostertitels vom 11. April zu untersagen. Dieser zeigt einen gekreuzigten Klinsmann. "Es liegt eine satirische Meinungsäußerung vor, deren Kernaussage sich nicht auf religiösem Gebiet bewegt, sondern den beruflichen Erfolg des Antragstellers als Fußballtrainer behandelt", urteilt das Gericht.
Klinsmann, derzeit Trainer des FC Bayern München, sieht sich durch die Abbildung in einer Monty Python-Parodie auf die Kreuzigung Jesu Christi mit dem Text "Always Look on the Bright Side of Life" in seinem Persönlichkeitsrecht und "in seiner religiösen Ausprägung auf das Massivste und Unerträglichste verletzt".
Klinsmann brachte vor, er verstünde sich als religiöser Mensch und erzöge seine beiden minderjährigen Kinder auch in diesem Sinne. Er werde zum Objekt und Opfer blasphemischer Angriffe. Er werde dafür benutzt, dass das Leiden Christi ins Lächerliche gezogen werde - und werde Hohn und Spott ausgesetzt.
Das Gericht sah das anders: "Die Art der Darstellung ist dem Bereich der Satire zuzuordnen. Eine reale Kreuzigung des Antragstellers steht nicht im Raum. Vielmehr wird der berufliche Niedergang des Antragstellers symbolisch dargestellt. Vor dem Hintergrund, dass die religiöse Darstellung vorliegend für jedermann erkennbar nur als Symbol zur Vermittlung einer Aussage verwendet wird, welche überhaupt keinen Bezug zur Religionsausübung des Antragstellers hat, sondern vielmehr vollkommen unproblematisch in der Öffentlichkeit erörtert und verbreitet werden durfte, wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers durch die Art des gewählten Symbols vorliegend nicht so schwer, als dass hierdurch die Meinungsäußerungsfreiheit der Antragsgegnerin eingeschränkt werden könnte."
Es müsse daher "dahinstehen", schreibt das Gericht in seinem Urteil, "ob es sich bei der gegenständlichen Äußerung tatsächlich um "die vielleicht schlimmste Entgleisung" handelt, die es nach Auffassung des Antragstellers "in den Medien jemals gegeben hat", oder ob der taz eine - wie sie meint - humorvolle Darstellung eines aktuellen, in der Öffentlichkeit diskutierten Themas gelungen ist".
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Alleingang des Finanzministers
Lindner will Bürgergeld kürzen
Putins Brics-Gipfel in Kasan
Club der falschen Freunde
Deutsche Asylpolitik
Die Hölle der anderen
Kritik an Initiative Finanzielle Bildung
Ministeriumsattacke auf Attac
Linke in Berlin
Parteiaustritte nach Antisemitismus-Streit
Investitionsbonus für Unternehmen
Das habecksche Gießkannenprinzip