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... dem Richter ein Herz für Spinnenphobiker

Eine Frau sah beim Einstieg in ihr Auto eine "fette schwarze Spinne" – und verlor das Gleichgewicht. Deshalb verklagte sie den Hausmeister-Service der Tiefgarage. Vergeblich.

Was war nun das Problem? War die Frau zu schreckhaft oder die Garage zu schmutzig? Bereits das Mannheimer Landgericht wies die Klage der Autofahrerin ab, die den Hausmeister-Service auf mindestens 6.000 Euro Schmerzensgeld verklagt hatte.

Die Klägerin machte geltend, sie habe vor dem Einsteigen in ihr Auto das Gleichgewicht verloren, als eine "fette schwarze Spinne" direkt über ihrem Kopf gebaumelt habe. Sie zog sich Beckenprellungen sowie einen komplizierten Bruch zu.

Auch das Oberlandesgericht zeigte kein Herz für ihre Spinnenangst. Es gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, einer Spinne zu begegnen. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Schadenersatz.

Es habe auch nicht bewiesen werden können, dass eine schlechte Reinigung die Ursache für den Sturz sei, begründete das Gericht seine Entscheidung weiter. Wann immer eine Garage gereinigt werde – es könne nicht sichergestellt werden, dass "am Tag des Unfalls keine Spinne mehr dagewesen wäre". (dpa)

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