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Kommentar GelöbnixProteste nicht verstecken

Eine Demonstration muss natürlich stören dürfen - auch das Bundeswehrgelöbnis.

O b die Gelöbnix-Veranstalter schlau gehandelt haben, als sie die einzige genehmigte Kundgebung noch vor Beginn des Gelöbnisses auflösten und die Teilnehmer alleine weiterschickten, darüber lässt sich streiten. Schließlich stehen Versammlungen unter einem besonderen Schutz: dem des Grundgesetzes. Bei einer Demo sind Mittel erlaubt, die sonst nicht so einfach einsetzbar sind. Lautsprecherwagen zum Beispiel und Transparente. Womöglich wäre also im Rahmen einer Versammlung viel wirksamerer Protest möglich gewesen.

Klar ist aber: Zu einem Abbruch aus Protest darf es im nächsten Jahr gar nicht erst kommen. Wenn das Gelöbnis zur festen Veranstaltung vor dem Reichstag wird, dann müssen die Demonstranten einen Platz bekommen - und zwar deutlich näher am Gelöbnisort. Die Argumentation, dass eine Demo die eigentliche Veranstaltung nicht stören darf, zieht dabei nicht. Denken wir nur an Neonazi-Veranstaltungen und entsprechende Gegendemos, deren Ziel es ist, mindestens hörbar Protest zum Ausdruck zu bringen.

Das muss auch die Bundeswehr ertragen. Nicht nur, damit den Soldaten in Erinnerung gerufen wird, dass ihre Tätigkeit keineswegs unumstritten ist. Sondern vor allem, um die anwesenden Politiker darauf hinzuweisen, dass ein Teil ihrer Wähler nichts für Krieg und Militär übrig hat. Und für ein öffentliches Gelöbnis, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, schon gar nicht.

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3 Kommentare

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  • R
    Rainer

    Ich habe nichts gegen das Gelöbnis, nur gegen das nicht öffentliche Gelöbnis und schließe mich weitgehend der Meinung von Hartung oben an. Ich war zufällig vor Beginn vor Ort und war wirklich tief bestürzt, konsterniert, dass so weiträumig abgesperrt war und ich als Bürger dieses in irgendeinem Sinne demokratischen Rechtsstaates von dieser Feierlichkeit völlig ausgesperrt war. Dabei will ich dann gar nicht mehr daran denken, dass die Staatsbürger in Uniform abgeriegelt von allen anderen Staatsbürgern am 20. Juli gelobten. Und was? Und wie passt das zur Abriegelung? Usw.

  • MH
    Michael Hartung

    Man muß schon ein ernstes Problem am Kopf haben, wenn man ein öffentliches Rekrutengelöbnis der Bundeswehr vor dem Bundestag abhält und dann alles weiträumig absperrt. Wo ist das Volk, die Öffentlichkeit? Wie kann das Volk es zulassen, daß vor der eigenen Vertretung das Volk ausgesperrt wird? Hat der Veranstalter Angst vor Demonstrationen? Ja und? Darf das Volk nicht ausdrücken was es von so etwas hält? Und wo ist die Bannmeile geblieben? Da darf sowieso nicht demonstriert werden. Wenn die Veranstalter Angst haben, daß es Demonstrationen und Unmutsäußerungen gibt, dann sollten sie ihre Veranstaltungen da abhalten, wo diese Manifestationen problemlos abgehalten werden können. Aber die Mitte der ganzen Republik abzusperren und niemand rein zu lassen ist ein Ausdruck weit fortgeschrittener geistiger Umnachtung. Das Gleiche gilt für die ganzen Großkopfertentreffen, wobei alles abgesperrt wird und die Anwohner so gut wie aller ihrer Rechte beraubt werden. Wenn die Leute sich treffen wollen, dann sollen sie es doch da tun, wo sie keinen anderen behindern, aus seinem Eigentum treiben und ihnen die Grundrechte streitig machen.

  • D
    dkmmmmmmm

    Viellicht haben die Anmelder auch einfach nur die Situation realistisch eingeschätzt, als sie einen der beiden (!) genehmigten Kundgebungsorte nicht mehr benutzt haben. Was so auf Demos genehmigt ist, ist ja doch eher Auslegungssache und eine Frage der praktischen Möglichkeiten vor Ort. Einer der beiden Lautsprecherwagen für die genehmigte Kundgebung am Potsdamer Platz wurde fast den gesamten Zeitraum der Veranstaltung (etwa eine Stunde) von Polizeibeamten festgehalten. Fahrzeugkontrolle war die Begründung, Beschlagnahme eines Transparentes und eben das Fehlen eines Lautis die Folge.

    Aber egal eigentlich. So ein bißchen durch die Hintertür haben die Protestierenden ihr Ziel über die Jahre ja doch erreicht. Von einem im Wortsinne "öffentlichen" Gelöbnis kann unter gegebenen Bedingungen, der geradezu kasernenartigen Sicherung des fraglichen Geländes, ja tatsächlich nicht die Rede sein.