Kommentar Gesetzesentwurf von Kanzlei: Lobbyisten sind gefährlicher

Problematischer als Kanzleien, die einen Gesetzesentwurf formulieren, sind Lobbyisten, die in letzter Minute Änderungen an Gesetzestexten erreichen.

Schön blöd von Wirtschaftsminister Guttenberg (CSU). Erst lässt er sich einen Gesetzentwurf komplett von einer Anwaltskanzlei schreiben, dann leitet er das Werk unverändert an die anderen Ministerien weiter - und auf jeder Seite des Entwurfs prangt der Schriftzug der beauftragten Law Firm. Kein Wunder, dass er sich nun Verschwendung von Steuergeldern vorwerfen lassen muss, schließlich hat er für die Vorbereitung von Gesetzen genug gut bezahlte Ministerialbeamte.

In der Sache ist der Vorgang weniger dramatisch. Eine Anwaltskanzlei muss stets parteiisch die Interessen ihres Auftraggebers wahrnehmen, also hier des Ministeriums, das dafür zahlt. Entscheidend ist dabei die politische Kontrolle. Die Kanzlei muss klare Vorgaben bekommen und anschließend müssen Regierung und Parlament den Entwurf diskutieren und entsprechend verändern.

Viel gefährlicher ist es, wenn Lobbygruppen in letzter Sekunde noch Änderungen an einzelnen Paragrafen durchdrücken. Zwar muss nicht alles, was von Interessenverbänden kommt, schlecht sein - aus Sicht der Abgeordneten sind ja auch Umweltgruppen und Gewerkschaften nichts anderes. Erforderlich ist aber stets die Möglichkeit der öffentlichen Debatte.

Deshalb ist die Frage, wer den ersten Entwurf eines Gesetzes schreibt, lange nicht so wichtig wie die Transparenz in den Tagen vor seiner Verabschiedung im Parlament. Es darf nicht sein, dass die letzten Änderungen im zuständigen Ausschuss erst ein oder zwei Tage vor der Abstimmung öffentlich werden. Medien und konkurrierende Interessengruppen können da nicht mehr reagieren. Die für eine Demokratie so wichtigen "Checks and Balances" laufen leer. Die Gefahren lauern also eher am Ende des Verfahrens, nicht an seinem Anfang.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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