Kommentar Telefonüberwachung: Alles muss auf den Tisch

Der absurde Krieg gegen die Drogen führt zu ständig neuen Abhörrekorden.

Die Telefonüberwachung nimmt immer mehr zu. Jahr für Jahr. In 5.348 Ermittlungsverfahren wurde im Vorjahr mindestens ein Telefon überwacht. Und in noch mehr Verfahren wurden die Telefonverbindungsdaten ausgewertet.

Man kann das bagatellisieren und darauf verweisen, dass bei jährlich 6 Millionen Ermittlungsverfahren immer noch nur rund 0,1 Prozent der Ermittlungen betroffen sind. Man kann umgekehrt aber auch hochrechnen, wie viele Personen insgesamt betroffen sind. Denn meist werden ja pro Verfahren viele Telefone abgehört und dabei sind auch alle Gesprächspartner mit erfasst - unter dem Strich also ein recht großer Teil der Bevölkerung.

Ob die Zunahme heimlicher Ermittlungsmaßnahmen berechtigt ist, lässt sich schwer feststellen. Es wird ja keine politische Vorgabe ausgeführt, sondern jeder Staatsanwalt entscheidet im Einzelfall, ob er eine Abhörmaßnahme beantragt oder nicht.

Die Statistik macht aber Jahr für Jahr klar, dass vor allem bei Drogenermittlungen abgehört wird. Der ohnehin absurde Krieg gegen die Drogen führt also auch zu ständig neuen Abhörrekorden. Auch hier gilt deshalb: Wie repressiv eine Gesellschaft ist, bemisst sich nicht nur an den Polizeibefugnissen, sondern in erster Linie daran, was alles verboten ist. So viel Unruhe die Abhörstatistik Jahr für Jahr auch erzeugt, so ist es doch lobenswert, dass es sie gibt. Da heimliche Ermittlungsmaßnahmen logischerweise erst im Nachhinein mitgeteilt werden (wenn überhaupt), kann niemand wissen, ob er gerade abgehört wird. Er kann aber mithilfe solcher Statistiken immerhin das Risiko abschätzen. Ersichtlich ist daraus, dass das Mobiltelefon in gefährdeten Kreisen ein sehr unsicheres Instrument ist, während die Zahl der verwanzten Wohnungen pro Jahr unter zehn liegt, also kaum ins Gewicht fällt.

Wenn man aber schon solche Statistiken erstellt, sollten sie wenigstens vollständig sein. Während bisher nur die Eingriffe zur Strafverfolgung aufgelistet werden, sollten künftig auch die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch Polizei und Verfassungsschutz enthalten sein. Erst eine vollständige Statistik ist eine wirklich aussagekräftige Statistik. Es ist einfach unzumutbar, wenn man sich die Daten aus verschiedenen nicht kompatiblen Statistiken zusammensuchen muss.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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