Gericht in Birma lehnt Berufung ab: Suu Kyi bleibt weg

Die birmesische Dissidentin Aung San Suu Kyi bleibt weiter unter Hausarrest. Menschenrechtler werfen der Regierung wird vor, Suu Kyi von den 2010 anstehenden Wahlen fernhalten zu wollen.

Aktivisten demonstrieren für die Freilassung der Dissidentin. Bild: reuters

RANGUN afp/dpa/ap | Ein Gericht in Birma hat die Berufungsklage der Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi gegen ihre neuerliche Verurteilung zurückgewiesen. Die Richter bestätigten am Freitag stattdessen das vorherige Urteil, wie amtlich mitgeteilt wurde. Suu Kyis Anwalt kündigte weitere Schritte vor der nächsthöheren Instanz an.

Suu Kyi, die 14 der vergangenen 20 Jahre in Hausarrest verbringen musste, war im August zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil ein Amerikaner im Mai unerlaubt durch einen See zu ihren Haus geschwommen war. Suu Kyi habe damit die Auflagen des Hausarrests verletzt, urteilte das Gericht im August. Junta-Chef Than Shwe wandelte die Strafe dann in Hausarrest um.

Die Anwälte der Friedensnobelpreisträgerin können jetzt noch vor den Obersten Gerichtshof des Landes ziehen. Der birmanischen Militärregierung wird vorgeworfen, die prominente Oppositionsführerin von den 2010 anstehenden Wahlen fernhalten zu wollen.

Birma ist seit 1962 eine Militärdiktatur. Menschenrechtler zweifeln an der Unabhängigkeit der Gerichte.Auch die jüngsten Urteile gegen Suu Kyi waren international kritisiert worden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.