Forderungen des AK Vorrat: 200 Euro pro Datenpanne

Heute trifft sich Innenminister de Maizière mit Bürgerrechtlern – die überraschten ihn mit einem Positionspapier. Der Staat müsse selbst mehr für Datensicherheit tun.

Datenkrake, gesehen bei der "Freiheit statt Angst" Demo am 12.09.2009. Bild: Steffi Reichert – Lizenz: CC-BY-ND

Es soll kein unverbindliches Kaffeetrinken werden. Vor dem Internet-Dialog mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) veröffentlichte der AK Vorrat ein 15-seitiges Positionspapier (PDF) zum Thema "Datenschutz und Datensicherheit". Auf dieser Grundlage wird Patrick Breyer, der den AK-Vorrat in der Runde vertritt, deutlich machen, dass Dialog mit Bürgerrechtlern harte Arbeit ist.

Zunächst kritisiert der AK Vorrat den Staat, weil er bei der Datensicherheit kein Vorbild sei und mit Projekten wie der Vorratsdatenspeicherung selbst Datenpannen Vorschub leiste. Statt der bisherigen "Sicherheitspakete" wird ein "Freiheitspaket" gefordert, mit dem zahlreiche Überwachungsgesetze wieder abgeschafft würden.

Um Unternehmen zu besserem Datenschutz anzuhalten, sollten diese bei jeder Datenpanne – etwa wenn schlecht gesicherte Daten von Hackern veröffentlicht oder von Mitarbeitern illegal verkauft werden – ihren Kunden pauschal etwa 200 Euro auszahlen. So sollen die mit der Veröffentlichung bzw. Weitergabe verbundenen Sorgen ausgeglichen werden. Außerdem sollten weitergehende finanzielle Schäden ersetzt werden.

Gegen solche finanzielle Forderungen könnten sich die Unternehmen zwar versichern, die Versicherungen würden dann aber ihrerseits auf ein hohes Datenschutzniveau dringen. Ein solches System habe bereits die Arbeitssicherheit in Deutschland erhöht und sollte nun auch helfen, das geltende Datenschutzrecht besser durchzusetzen, heißt es in dem Papier.

Außerdem sollten Unternehmen ein Klagerecht zur Durchsetzung des Datenschutzes bei Konkurrenzfirmen erhalten. Rechtsbrecher sollen sich keinen unlauteren Vorteil im Wettbewerb schaffen können. Bisher sind solche datenschutz-rechtlichen Konkurrentenklage in Deutschland noch nicht anerkannt. Zudem sollen auch Verbraucherschutzverbände mit einem Verbandsklagerecht gegen Datenschutzverstöße vorgehen können. Bisher können sie nur Klagen von betroffenen Bürgern unterstützen.

Die im schwarz-gelben Koalitionsvertrag enthaltene Idee einer "Stiftung Datenschutz" wird vom AK Vorrat unterstützt. Sie soll Angebote von Firmen auf ihre Datenschutz-Freundlichkeit prüfen: Wie lange werden welche Daten gespeichert? An wen werden sie weitergegeben? Am Ende der Tests sollen – wie bei der Stiftung Warentest – vergleichende Empfehlungen stehen.

Das Projekt DE-Mail, für das der Innenminister wirbt, lehnt der AK-Vorrat allerdings in aller Deutlichkeit ab. DE-Mail soll Email-Kommunikation ermöglichen, bei der immer nachvollziehbar ist, wer hinter einer email-Adresse steht. "Das ist das Gegenteil von sicherer und vertraulicher Kommunikation", kritisieren die Bürgerrechtler. Der AK-Vorrat empfiehlt dagegen, im Internet Fantasienamen und Wegwerf-Emailadressen zu nutzen, um nicht Opfer von Datenpannen und staatlicher Überwachung zu werden.

Innenminister De Maizìère hatte für Montagnachmittag Vertreter der Netzgemeinde und der Internetwirtschaft zu einem nicht-öffentlichen Round-Table-Gespräch eingeladen. Das Gespräch sollte gegen 18 Uhr enden. Weitere drei Dialogrunden sollen folgen.

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