Prozess gegen Rechtsextremisten: Langjährige Haftstrafe gefordert

Staatsanwalt plädiert auf acht Jahre Haft für den Haupttäter, der im Juli 2009 einen jungen Mann mit einem lebensgefährlichen "Bordsteinkick" malträtiert hatte.

Zwei der vier Angeklagten im Gericht Bild: dpa

Im Prozess gegen vier Neonazis hat die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Sie wirft dem 26-jährigen Oliver K. vor, versucht zu haben, im vergangenen Juli einen Mann mit einem so genannten Bordsteinkick zu töten. Anders als noch in der Anklage geht die Staatsanwaltschaft mittlerweile nicht mehr von versuchtem Mord aus, sondern lediglich von versuchtem Totschlag. „Niedere Beweggründe“ hätten keine Rolle gespielt, argumentierte der Staatsanwalt bei seinem Plädoyer am Dienstag. Allerdings habe das Opfer nur überlebt weil die Polizei eintraf.

Die vier Angeklagten waren nach einem Diskobesuch am frühen Morgen des 12. Juli am S-Bahnhof Frankfurter Allee in Berlin-Friedrichshain auf einen Gruppe Linker getroffen. Vor Gericht gaben sie an, von der anderen Gruppe angegriffen worden zu sein, weil einer von ihnen eine Jacke der bei Neonazis beliebten Marke „Thor Steinar“ trug. Die Linken waren anschließend geflüchtet. Ein 22-Jähriger wurde jedoch von den Neonazis schwer attackiert. Zahlreiche Zeugen hatten gesehen wie Oliver K. und weitere Männer auf ihr bereits bewusstloses Opfer eintraten. Der 22-jährige Mann kam mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Ob er zu der Angreifergruppe gehörte, ist weiterhin unklar.

Die zusammen mit Oliver K. angeklagten, können mit milderen Strafen rechnen. Für einen zweiten Angeklagten forderte Staatsanwalt Jörg Wetzel drei Jahre Freiheitsstrafe. Dieser Mann sei zwar selbst angegriffen und verletzt worden, allerdings habe er hilfswillige Passanten von dem Opfer fern gehalten und möglicherweise auch auf das wehrlose Opfer eingetreten. Für den dritten und jüngsten der Neonazis forderte Wetzel eine Jugendstrafe von drei Jahren. Auch er habe zugetreten, allerdings auch versucht den Hauptangeklagten zurück zuhalten. Zuvor hatten am Dienstag Gutachter ausgesagt, dass der Jüngste trotz seiner 20 Lebensjahre noch unreif und stark an die Eltern gebunden sei.

Den vierten Angeklagten will die Staatsanwaltschaft freigesprochen sehen, da nur zwei Zeugen ihn überhaupt bei der Schlägerei gesehen haben wollen. Es sei aber nicht klar, ob er dabei nur seinem Kumpel zur Hilfe kam.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.