Fast Food: Brutzelei hinter den Kulissen

Bremens McDonalds-Betreiber und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten streiten heftig über den Betriebsrat eines Restaurants

Nach außen ist bei der Fast Food-Kette alles wie immer Bild: DPA

Bei McDonalds in Brinkum werden dieser Tage die Burger zusammen gelegt, als wäre nichts passiert. Hinter den Kulissen der Bratbude in direkter Nachbarschaft des Ikea allerdings brutzelt es gewaltig. Vorläufiger Höhepunkt: Kay Herrmann, Franchisenehmer des Brinkumer McDonalds sowie 17 weiterer Restaurants in und um Bremen hat Strafanzeige gegen den zuständigen Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), Christian Wechselbaum, gestellt, weil dieser die Betriebsratswahl behindert habe. Eine auf den ersten Blick erstaunliche Rollenverteilung, aber eben offenbar nur auf den ersten Blick. Denn es geht um die Frage, welche Art von Betriebsrat dem Franchisenehmer genehm ist.

Zur Vorgeschichte: Im Mai 2009 organisierte die NGG eine Betriebsratswahl im Brinkumer Burger-Restaurant. Die Wahl wurde von Herrmann angefochten - wohl weil es der erste Betriebsrat in der Herrmannschen McDonalds-Kette gewesen wäre, der mehrheitlich mit normalen Angestellten besetzt gewesen wäre, wie ein Mitarbeiter vermutet, der sich dort gut auskennt. In sieben Restaurants, in denen es bislang Betriebsräte gibt, sei das anders, sagt er: Die durchweg dreiköpfigen Gremien bestünden aus mindestens zwei Angehörigen des jeweiligen Restaurant-Managements.

Bei McDonalds geht das: Zwar zählen Restaurantleiter und Vorarbeiter in der Hierarchie zum Management, sind in ihren Kompetenzen aber so beschränkt, dass sie genauso Arbeitnehmer sind wie die einfachen Angestellten. Ob diese Betriebsräte dann allerdings geeignet sind, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten? Wohl kaum - Herrmann jedenfalls sagt, er habe mit keinem der Betriebsräte ein Problem. Und dass, obwohl der Mitarbeiter sagt, die Arbeitsbedingungen in den Restaurants seien chaotisch und stark verbesserungsbedürftig, auf die Mitarbeiter werde Druck ausgeübt.

Vor dem Arbeitsgericht Nienburg einigten sich Herrmann und NGG seinerzeit auf einen Vergleich: Der gewählte Betriebsrat tritt ab, ein neuer wird gewählt. Das sollte nun Anfang Januar geschehen. Die NGG lud zur Wahlversammlung - und wunderte sich, dass nur sieben der 53 Mitarbeiter gekommen waren. Warum? Aus Angst vor Repressalien, wie mehrere Kollegen es dem bei der ersten Wahl gewählten Betriebsratsvorsitzenden sagten. Deshalb brach Wechselbaum als NGG-Vertreter die Versammlung ab - und erlebte wie drei Mitarbeiter aus dem Restaurant-Management eine eigene Betriebsratswahl organisierten, die gestern abgeschlossen wurde. Das Ergebnis: Im Betriebsrat sitzen der stellvertretende Restaurantleiter, eine Schichtleiterin und ein Schichtleiter. Ein Betriebsrat, mit dem Herrmann kein Problem haben dürfte.

Diese Wahl nun will die NGG wegen "grob peinlichen Fehlern" anfechten - und wundert sich über die Strafanzeige gegen ihren Gewerkschaftssekretär, über deren Anlass beide Konfliktpartner verschiedene Versionen bereit halten. Die NGG sagt, Herrmann werfe dem Gewerkschaftsmitarbeiter vor, durch den Abbruch der Wahlversammlung im Januar rechtswidrigen Einfluss auf die Betriebsratswahl genommen zu haben; Herrmann sagt, er habe Strafanzeige gestellt, weil Wechselbaum ihn während der Vorbereitungen zur von den Management-Mitarbeitern organisierten Wahl gedrängt habe, die Wahl zu verhindern: "Das war Anstiftung zur Einflussnahme, das geht nicht." Er vermutet, die NGG ärgere sich, dass sie auf die falschen Leute gesetzt habe, weil sich die Mitarbeiter von anderen Kollegen besser vertreten fühlten.

Die NGG dagegen sieht es so: Herrmann unternehme alles, um die Gewerkschaft raus zu halten. Deshalb werde die Wahl angefochten. Dem Strafverfahren gegen Wechselbaum sehe sie gelassen entgegen. Der Vorwurf der Einflussnahme sei "absurd".

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