piwik no script img

Brechmitteleinsatz in BremenFreispruch aufgehoben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um den Bremer Brechmitteleinsatz (2005) den Freispruch für den verantwortlichen Arzt aufgehoben und die Sache zurück ans Landgericht Bremen gegeben.

Magenmodell mit Drogenpäckchen (Demonstration des Hauptzollamts Aachen). Bild: dpa

LEIPZIG apn | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines Bremer Polizeiarztes nach einem tödlichen Brechmitteleinsatz aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht Bremen zurückverwiesen. Die Richter des in Leipzig ansässigen 5. Strafsenats begründeten ihre Entscheidung am Donnerstag mit der mangelhaften Beweiswürdigung der Bremer Richter, die den Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen hatten.

Der Arzt hatte einem mutmaßlichen Drogenhändler aus Sierra Leone Brechmittel und Wasser eingeflößt, um auf diese Weise Kokainkügelchen zu sichern, die der Mann verschluckt hatte. Der 35-Jährige fiel während der Prozedur ins Koma und starb später im Krankenhaus.

Das Bremer Landgericht hatte im Dezember 2008 erklärt, der Vorwurf der fahrlässigen Tötung sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Der Arzt habe sich zwar vieler Pflichtversäumnisse schuldig gemacht, aber mangels Qualifikation nicht vorhersehen und erkennen können, dass sich der Gesundheitszustand des betroffenen Afrikaners lebensbedrohlich verschlechterte.

Löste politisches Beben in Bremen aus

Am 27. Dezember 2004 war der aus Sierra Leone stammende Mann in Bremen festgenommen worden, nachdem Polizisten ihn beim Verschlucken von kleinen Kügelchen beobachtet hatten. Auf der Wache flößte der angeklagte Mitarbeiter des ärztlichen Beweissicherungsdienstes dem 35-Jährigen mithilfe einer Magensonde zwangsweise große Mengen Brechmittel und Wasser ein - obwohl er laut Gericht weit entfernt von einem in diesen Dingen erfahrenen Facharzt gewesen sei.

Der Zustand des Inhaftierten verschlechterte sich demnach zeitweilig so, dass der Angeklagte den Notarzt holte. Als sich der Afrikaner erholte, habe der Mediziner in Anwesenheit des Notarztes und mit Hilfe von Rettungssanitätern weitergemacht, bis sich der Zustand des Mannes deutlich verschlechtert habe.

Der Notarzt habe Wiederbelebungsmaßnahmen unternommen, im Koma liegend sei der Mann ins Krankenhaus gebracht worden. Letztlich führte nach Überzeugung des Gerichts der Sauerstoffmangel zunächst zu dem Koma und am 7. Januar zum Tod des Mannes.

Der Fall hatte seinerzeit in Bremen für ein politisches Beben gesorgt. Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) musste sich einem Misstrauensvotum stellen, das mit den Stimmen der früheren rot-schwarzen Koalition zurückgewiesen wurde.

(Aktenzeichen beim Bundesgerichtshof: 5 StR 18/10)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • CH
    Carsten Hack

    Auch wenn Ich mir fast sicher bin das dieser Kommentar nicht veröffentlicht wird:

     

    Ein echtes Brechmittel ist gelegentlich auch die Kommentarfunktion der TAZ!

    Wieso werden Kommentare nicht veröffentlicht?

     

    Mein Kommentar war nicht beleidigend, höflich und nur eine Frage an Jonas, also WAS SOLL DAS??

     

    Wird nur veröffentlicht was auch genügend Hetze gegen den Staat und links-außen Propaganda enthält?

    Denn diese Kommentare von mir wurden veröffentlicht...alle anderen nicht.

     

    Ihr macht immer schön auf Zensurgegner, aber euer Admin scheint bei chinesischen Behörden ausgebildet worden zu sein...

  • J
    John

    Wie sagt man immer?

     

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

  • J
    @jonas

    Ihre Aufragung kann ich nicht ganz verstehen:

     

    Zitat:

    "Aber das Gesetz schützt seine Lakaien nur zu gerne, ob Polizisten oder Handlager anderer Art."

     

    Wurde der Freispruch nicht gerade aufgehoben??

  • J
    jonas

    Abgesehen von der fehlenden Information, ob der Mann nun Drogen im Bauch hatte, steht noch eine andere Frage im Raum:

     

    Wenn der Arzt nicht mal annährend Ahnung davon hat, was er da macht, warum ist er dann beim Beiweismittelsicherungsdienst angestellt??? Nimmt der sonst nur Blut ab? Kann er wenigstens das oder wird jedem dritten Verdächtigen der Arm amputiert, weil der Metzger sämtliche Venen perforiert?

    Warum hat sich der Mann nicht geweigert, einen ihn nicht bekannten Eingriff am Tatverdächtigen vorzunehmen?

     

    Ich bin kein Jurist, aber wenn der Arzt ohne Kentnisse des normalen Ablaufes und der Risiken eine Behandlung "mal ausprobiert", anstatt klar zu sagen, dies fiele nicht in seine Zuständigkeit, dann trägt er zumindest eine Teilschuld am Tod des Verdächtigen. Und dafür sollte er auch zur Verantwortung gezogen werden.

     

    Denn DAS er den Eingriff vorgenommen hat steht außer Frage und das ihm die Qualifikation fehlte offensichtlich auch.

     

    Aber das Gesetz schützt seine Lakaien nur zu gerne, ob Polizisten oder Handlager anderer Art.