Geplante Brennelementesteuer: Diskriminierung von Atomstrom?

Die von der Bundesregierung geplante Atomsteuer sei juristisch nicht zu machen, heißt es. Stimmt nicht: Schweden kassiert das Geld längst. Und die Konzerne haben ihren Widerstand aufgegeben.

"Guck mal, dafür sollen bald Steuern fällig sein": Zwei Mitarbeiter schauen im AKW Gundremmingen auf ein Brennelement. Bild: dpa

STOCKHOLM taz | Eigentlich plant die Bundesregierung, von den Betreibern der hiesigen Atommeiler jedes Jahr rund 2,3 Milliarden Euro zu kassieren - über eine neue Brennelementesteuer. Dabei könne das Bundesfinanzministerium auf größere juristische Hürden stoßen als angenommen, berichtet der Spiegel in der aktuellen Ausgabe.

Die Londoner Anwaltskanzlei Clifford Chance sehe in der Steuer einen Verstoß gegen europäische Richtlinien. Das Argument: Der Strom aus Atomkraftwerken würde durch eine Verbrauchssteuer gegenüber Strom aus anderen Energieträgern benachteiligt. Ist die Brennelementesteuer wirklich nicht machbar? Zumindest in Schweden gibt es schon eine vergleichbare AKW-Steuer. Bereits in den 1980er Jahren führte Schweden die "Kärnkraftskatt", die "Kernkraftsteuer", als Verbrauchssteuer ein.

Im Jahr 2000 wurde diese dann unter einer sozialdemokratischen Regierung umgebaut, seither wird die technisch höchstzulässige thermische Leistung jedes Atomreaktors besteuert. Wie viel Strom er tatsächlich produziert, interessiert nicht. Lediglich für zusammenhängende Stillstandszeiten von mehr als 90 Tagen gibt es einen Steuerrabatt. Anfang 2008 erhöhte die jetzige konservativ-liberale Regierung die AKW-Steuer noch mal um 24 Prozent. Sie beläuft sich nun auf rund 1.270 Euro pro Megawatt thermischer Leistung und ergab allein für das Jahr 2008 ein Steueraufkommen von rund 400 Millionen Euro. Das entspricht in etwa den Einnahmen aus der schwedischen Kfz-Steuer.

Der schwedische Vattenfall-Konzern gibt den Anteil der AKW-Steuer an den Herstellungskosten des Atomstroms in seinen Reaktoren mit etwa einem Drittel an, unabhängige Experten schätzen ihn auf ein Viertel. Auch in Schweden haben sich die Atomkonzerne bemüht, die Steuer als Verstoß gegen EU-Gemeinschaftsrecht darzustellen: Zum einen diskriminiere sie Atomstrom gegenüber anderem Strom. Zum anderen entstünde ein Nachteil schwedischer Atomkonzerne gegenüber Wettbewerbern in Finnland oder Deutschland. Die EU-Kommission folgte dieser Argumentation nicht.

Die EU-Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG lege nur ein Minimumniveau für die Energiesteuern fest, so die Brüsseler Behörde im März 2004. Jedes Mitgliedsland habe die Freiheit, höhere Steuern festzulegen, das Gemeinschaftsrecht mische sich nicht in die steuerliche Belastung einzelner Energiequellen ein.

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