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Aida-Archiv nicht linksextremistischEin Sieg gegen den Verfassungsschutz

Das Aida-Archiv darf vom bayrischen Verfassungsschutz nicht länger als linksextremistisch eingestuft werden. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof des Landes.

"Aida ist unverändert als linksextremistisch zu bewerten": Bayerns Innenminister Herrmann ist offenbar unbelehrbar. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Marcus Buschmüller klingt erleichtert. "Es ist ein Etappensieg", sagt er. Buschmüller ist Vorsitzender der Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle Aida. Seit 20 Jahren kämpft der Münchner Verein gegen rechts, er dokumentiert und veröffentlicht Informationen über die Aktivitäten von Neonazis in Bayern. Seit diesem Wochenende darf ihn der bayerische Verfassungsschutz nicht mehr einfach so als linksextremistisch und demokratiefeindlich bezeichnen.

Dabei galt Aida jahrelang als Vorzeigeprojekt. 2005 und 2006 zeichnete das "Bündnis für Demokratie und Toleranz" das Aida-Archiv aus - für sein vorbildliches Engagement für die Demokratie. Der Verein war als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in der bayerischen Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus. Bis der Verfassungsschutzbericht 2008 erschien.

Darin wurde Aida plötzlich als linksextremistische Vereinigung aufgeführt. Das Finanzamt strich dem Verein die Gemeinnützigkeit. Die Landeskoordinierungsstelle schloss Aida aus. Das Archiv musste einen Teilzeitmitarbeiter entlassen und um seinen guten Ruf fürchten. Es folgte ein anderthalbjähriger Rechtsstreit.

Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in höchster Instanz dem Verfassungsschutz verboten, die Passagen über Aida im Verfassungsschutzbericht von 2008 weiter zu verbreiten. Die Begründung der Richter: Der Bericht erhalte über Aida "ein nicht ansatzweise durch tatsächliche Anhaltspunkte belegbares Negativurteil".

Woher der plötzliche Linksextremismusvorwurf überhaupt kam, kann selbst Aida-Chef Marcus Buschmüller nur vermuten: "Wir sind ein kleiner Verein. Man kann eigentlich nicht denken, dass der Verfassungsschutz uns als Konkurrenz sieht. Aber wir wurden denen offensichtlich zu etabliert."

Im aktuellen Jahresbericht von 2009 präzisieren die Verfassungsschützer ihre Vorwürfe gegen Aida. Die Homepage des Vereins umfasse "weitreichende Verlinkungen zu linksextremistischen und linksextremistisch beeinflussten Organisationen", heißt es. Und: "Die Aktivitäten werden maßgeblich geprägt von Personen, die dem linksextremistischen Spektrum zuzurechnen sind."

Nur fünf oder sechs Links von über 100 auf der Aida-Homepage führten zu linken Gruppen, meint dagegen Buschmüller. Und als linksextremistisch werde er beim Verfassungsschutz nur deshalb geführt, weil er 1986, als 22-jähriger Demonstrant in Wackerdorf, eine Geldstrafe von 600 Mark bekommen habe.

"Aida ist unverändert als linksextremistisch zu bewerten", erklärt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann trotz der dünnen Beweislage und des eindeutigen Gerichtsurteils. Über die Vorwürfe im Verfassungsschutzbericht 2009 muss das Verwaltungsgericht noch entscheiden.

Wie das Verfahren auch ausgeht, in die Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus möchte Buschmüller nicht zurückkehren. Dort reden auch Vertreter von Verfassungsschutz und Innenministerium mit. Der Aida-Vorsitzende meint: "Wenn wir uns dort mit denen an den Tisch setzen, dann geht der Streit nur wieder weiter."

Links lesen, Rechts bekämpfen

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1 Kommentar

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  • R
    rusti

    Erzkonservative und reaktionäre Menschen wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann snd mittlerer Weise eine Zumutung für unsere Demokratie.

    Diese bis in die Haarspitzen korrupten Typen maßen sich an, ständig daß Recht zu ihren Gunsten auszulegen. Sie können nur froh sein nicht als kriminelle Vereinigung gewertet zu werden, weil sie

    der § 129 StGB schützt.

    Sogar Kohl berief sich dreister Weise auf diesen Paragraphen in seinem Spendenskandal.

    § 129(2)1 StGB nimmt explizit politische Parteien davon aus, solange sie nicht für verfassungswidrig befunden wurden.