US-Richtlinie für Militärhilfen : Obama fördert Kinderarmeen

Wer Kinder bewaffnet, soll von den USA eigentlich keine Militärhilfe erhalten. Doch für vier betroffene Länder macht US-Präsident Obama eine Ausnahme.

Kinder werden 2003 in einem Camp am Rande von Bunia in der Demokratischen Republik Kongo zu Soldaten ausgebildet. Bild: dpa

Die USA werden entgegen ihrer eigenen gesetzlichen Verpflichtungen weiter Militärhilfe für Staaten leisten, die Kindersoldaten rekrutieren. Wie jetzt bekannt wurde, hat US-Präsident Barack Obama am 25. Oktober eine Ausnahmeregelung für vier Länder verfügt, mit denen die USA zuvor wegen ihres Einsatzes von Kindersoldaten das Ende der militärischen Zusammenarbeit angekündigt hatten: Jemen, die Demokratische Republik Kongo, Sudan und Tschad.

Damit setzt Obama die international gepriesene US-Gesetzgebung seines Vorgängers George Bush zur Ächtung von Kindersoldaten faktisch aus. Der Child Soldier Prevention Act von 2008 untersagt US-Militärhilfe für Länder, in denen Minderjährige in Regierungsstreitkräften dienen. Ausgerechnet vom heutigen US-Vizepräsidenten Joe Biden im Kongress eingebracht, wurde das Gesetz am 23. Dezember 2008 von Bush in Kraft gesetzt. Um es anzuwenden, musste allerdings erst das Außenministerium eine Liste der betroffenen Länder erstellen. Diese Liste legte das Außenministerium im Juni 2010 als Teil ihres Jahresberichts über Menschenhandel vor. Sie enthält Birma, Jemen, Kongo, Somalia, Sudan und Tschad.

Ab 1. Oktober 2010, so das Außenministerium damals, bekämen diese Länder von den USA keine "internationale Militärausbildung, kein Training, keine ausländische Militärfinanzierung, überschüssige Militärgüter, Hilfe nach Artikel 1206 (Terrorismusbekämpfung; d. Red) und Lizenzen für den Verkauf von Rüstungsgütern" mehr.

Allerdings enthält das Kindersoldatengesetz, wie in der US-Gesetzgebung üblich, eine Klausel, wonach der Präsident die Anwendung wegen übergeordneten nationalen Interesses außer Kraft setzen kann. Dass Obama das nun getan hat, nennt Human Rights Watch einen "Freibrief" für Kindersoldatenrekrutierer. Da die USA mit Birma nicht zusammenarbeitet und Somalia keine funktionierende Regierung hat, hätte das Verbot ohnehin nur die jetzt genannten Länder Jemen, Kongo, Sudan und Tschad betroffen - im Sudan geht es übrigens nicht um die Regierung, sondern die im Südsudan autonom regierende ehemalige Guerilla SPLA (Sudanesische Volksbefreiungsarmee).

Berichten zufolge ging Obamas Entscheidung ein heftiger Streit innerhalb des State Department voraus. Im diesjährigen UN-Bericht über die Lage von Kindersoldaten weltweit stehen unter anderem die Regierungsarmeen von Kongo und Tschad sowie die SPLA im Südsudan auf der Liste derer, die Kindersoldaten einsetzen. Jemen taucht nicht auf. Die Erklärung des State Department für die präsidiale Verfügung, die mittlerweile im Internet kursiert, begründet eine Fortsetzung der militärischen Zusammenarbeit mit den vier Ländern mit der Notwendigkeit, "derzeitige und zukünftige militärische Führer" zu beeinflussen.

Für Jemen, so das State Department, würde ein Verbot von Militärhilfe das Ende der Antiterrorzusammenarbeit und damit "gefährliche Instabilität" in der gesamten Region bedeuten. Jemen ist unter den vier Ländern der größte Empfänger von US-Militärhilfe; diese wurde dieses Jahr von 67 Millionen Dollar 2009 auf 150 Millionen aufgestockt. Im Kongo, so die Begründung weiter, müssten die USA bei einem Verbot aufhören, vorbildlich agierende Modelleinheiten der Regierungsarmee aufzubauen. Tschad sei wichtig als Partner in der Terrorismusbekämpfung in der Sahelzone sowie als Basis für humanitäre Hilfe in Darfur. Im Sudan gehe es darum, die SPLA zu "professionalisieren" - Anfang 2011 steht im Südsudan ein Unabhängigkeitsreferendum an.

Gegenüber Menschenrechtsaktivisten behauptet das Weiße Haus nun, die vier Länder hätten lediglich eine Gnadenfrist bis 2011. Menschenrechtler antworten darauf, die Länder hätten seit 2008 Zeit gehabt. Außerdem hätte Obama die Hilfe explizit auf Unterstützung zum Aufbau professioneller Armeen beschränken können.

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