Einbürgerungshindernis: Landesamt für üble Nachrede

Das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigt Rechtsanspruch eines Marokkaners auf den deutschen Pass: Darauf musste er zwei Jahre lang warten - aufgrund "haltloser Behauptungen" des Verfassungsschutzes.

Vorsicht beim Beten: Wer in Niedersachsen eine Moschee besucht, kann sich verdächtig machen. Bild: dpa

Mit pauschalen Verdächtigungen und laut Verwaltungsgericht "haltlosen Behauptungen" hat das niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz zwei Jahre lang die Einbürgerung eines Marokkaners verhindert: Auf die hat der 37-Jährige einen Rechtsanspruch, weil er seit elf Jahren in Göttingen lebt, wo er studiert hat und nun arbeitet. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Jetzt wurde das schriftliche Urteil bekannt, das die Arbeit der Verfassungsschützer scharf kritisiert.

Bedenken gegen die Einbürgerung des Marokkaners hatte der geäußert, weil der Freitags beten geht - und dafür gelegentlich eine Moschee besucht hat, deren Trägerverein der Landesgeheimdienst für verdächtig hält. Das Landesamt machte aus diesen Gelegenheitsbesuchen sogar eine Mitgliedschaft beim Moschee-Verein. Diese Behauptung aber "hat sich als haltlos erwiesen", so die Richter, ebenso wie die Unterstellung, der 37-Jährige hätte dort regelmäßig an Gottesdiensten teilgenommen. Das sei "weder in der Vergangenheit" der Fall gewesen, "noch aktuell".

Der Verdacht des Verfassungsschutzes speiste sich daraus, dass er die Gemeinde der in München angesiedelten Muslimbruderschaft (MB) zurechnet, die als verfassungsfeindlicher, deutscher Arm der Hamas gilt. Die Zugehörigkeit aber bestreitet der Trägerverein. Indiz dafür sei wohl eine alte Satzung gewesen, vermutet Vorstand Aiman Ahmed: Pflichtgemäß regelte die, wie mit dem Vermögen im Falle einer Auflösung zu verfahren ist. "Da stand, alles geht nach München", so Aiman Ahmed, "aber die Satzung war von 1987", erklärt er. "Damals gab es kaum Moschee-Vereine in Deutschland" - und die MB galt nicht als verfassungsfeindlich. "Wir haben das 2004 geändert." Neuer Empfänger wäre im Fall der Auflösung die niedersächsische Schura.

Wahr ist, dass die Gemeinde sich aus den interreligiösen Gesprächen des "Runden Tischs der Religionen" in Göttingen zurückgezogen hat - ein Vorgang, der auch die benachbarte evangelische Gemeinde besorgte. Grund dafür sei ein vorübergehender Wechsel im Vorstand gewesen, so Ahmed. Der zwischenzeitliche Vorsitzende habe große Probleme mit der Sprache gehabt, und solche Foren gemieden.

Ahmed wehrt sich auch gegen die Einschätzung, die Moschee sei ein Hort von Hasspredigern. Es sei möglich, dass ein Geistlicher gegen die Politik Israels gepredigt hat, "aber nicht gegen die Existenz des Staates und nicht gegen Juden". Eine klare Ausrichtung habe die Gemeinde nicht: "Wir haben keinen festen Imam."

Vor diesem Hintergrund hat die Juristen empört, dass die Geheimdienstler aus Predigt-Inhalten auf die Haltung der Gläubigen schließen: "Obwohl die Moscheebesucher Äußerungen vom Vorbeter weder inhaltlich beeinflussen noch regelmäßig vorhersehen können", würden sie aufgrund derer "in nicht zu akzeptierender Weise unter Fundamentalismusverdacht gestellt", heißt es im Urteil. Das Anhören von Gebeten als Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen auszulegen sei "verfehlt, ja unverantwortlich".

"Der Verfassungsschutz macht seine Arbeit schlecht", findet die innenpolitische Sprecherin der Landtags-Linken Pia Zimmermann. Während das Landesamt die aus dem Urteil folgenden Einsichten "auf künftige Fälle" anwenden will, hält Klaus Engemann, Sprecher von Innenminister Uwe Schünemann (CDU), die Entscheidung für einen bloßen "Einzelfall", abhängig von der Rechtsauffassung. Schließlich sei die "beim Bewerten islamistischer Tendenzen" keineswegs einheitlich. "Das Landesamt teilt nur die Kenntnisse mit, die es über den jeweiligen Ansprechpartner hat", so Engemann, "es bewertet sie nicht."

Das sehen die Göttinger Richter ganz anders: Die Darlegungen der Behörde werden als Behauptungen, Unterstellungen und unhaltbare Verdächtigungen gelesen, für die sich der Verfassungsschutz auf "Mitteilungen einer aus seiner Sicht zuverlässig berichtenden Quelle" stützt.

"Was die da vorgebracht haben, grenzt schon an üble Nachrede und Verleumdung", meint auch Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. "Der Eindruck entsteht, als agiere der Verfassungsschutz als Vollstrecker des politischen Willens von Herrn Schüneman." Der Glaubwürdigkeit der Behörde schade das massiv. "Das ist ein strukturelles Problem", so Limburg, mit Bedeutung "weit über den Einzelfall hinaus". Zumal der Vorgang ja große integrationspolitische Probleme aufwerfe: "Der Bewerber hat hier studiert, einen Abschluss gemacht, ist hoch qualifiziert - und dann kommt diese Behörde und streut Verdächtigungen." (Az: 4 A 131/09)

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