Kommentar: Schädliche Verfassungsschützer

Der Fall verrät viel aber übers Frageinteresse der Geheimdienstler und die Qualität ihrer Arbeit: Die Kolortagen sagten wenig übers Gemeindeleben und nichts über den Antragsteller aus.

Als "Einzelfall" will das niedersächsische Innenministerium die Geschichte des Göttinger Marokkaners betrachtet sehen, dem zwei Jahre lang die Einbürgerung verweigert wurde - wegen eines Verfassungsschutz-Vetos. Der habe ja auch nur "seine Kenntnisse über den Antragsteller" weitergeleitet, heißt es. Das ist falsch.

Schon das Wort Kenntnisse ist hier ja fehl am Platze: Es handelte sich um Kolportagen, die wenig übers Gemeindeleben und nichts über den Antragsteller aussagen, viel aber übers Frageinteresse der Geheimdienstler und die Qualität ihrer Arbeit. Denn dass er Unterstellungen unkritisch übernimmt, bedeutet: Eine effektive Kontrolle, ein Schutz also der Verfassung, findet nicht statt. Und dass er diese Pseudo-Erkenntnisse nutzt, um einen Rechtsanspruch zu torpedieren, ist eben kein Einzelfall. Seit dem Frühjahr ist ja bekannt, dass das Amt unter der Regie von Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gegen Einbürgerungswillige interveniert, die ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit anders nutzen, als der Minister. Das gleiche gilt nun auch bei der Religionsfreiheit.

Und das ist gefährlich: Eine Behörde, die dafür sorgt, dass die Einlösung von Rechtsansprüchen zum Privileg scharf-rechter evangelischer Christen wird, idealerweise Mitglieder im Schützenverein, schützt die Verfassung nämlich nicht nur nicht. Sie schadet ihr aktiv.

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Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.

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