Illegale Einwanderung: Einreise wird schwieriger

Um illegale und kriminelle Einwanderer abzufangen, plant die Bundesregierung, eine Visa-Warndatei einzuführen. Ein Gesetzentwurf liegt bereits vor.

Will illegale Einwanderung in den Griff kriegen: Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Bild: DPA

FREIBURG taz | Die Bundesregierung will die Vergabe von Visa an Ausländer gleich zweifach erschweren. Einerseits soll eine Visa-Warndatei eingerichtet werden, die der Einwanderungskontrolle dient. Zudem sollen die Daten des Visumverfahrens mit Daten aus der Anti-Terror-Datei abgeglichen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) vor, der der taz vorliegt.

Aus den meisten Ländern der Welt kann man nur mit einem Visum nach Deutschland einreisen. Das Visum wird vor Abreise bei der deutschen Botschaft im Heimatland des Ausländers beantragt. Die Mitarbeiter der Botschaft prüfen bisher schon den Reisezweck und die Rückkehrbereitschaft, um illegale Einwanderung zu vermeiden. Wer einen Besuch oder eine Geschäftsreise machen will, muss außerdem angeben, wer ihn eingeladen hat.

Die neue Warndatei soll den Botschaften die Prüfung sowohl derjenigen, die jemanden einladen, als auch der eingeladenen Ausländer erleichtern. In der Warndatei werden Personen gespeichert, die schon einmal wegen Schleusung, Menschenhandel, illegalem Aufenthalt, Drogenschmuggel oder ähnlicher Delikte verurteilt wurden. Außerdem sollen dort Personen registriert werden, die in der Vergangenheit bei Visaverfahren falsche Angaben gemacht oder Verpflichtungen nicht eingehalten haben. Entgegen früherer Entwürfe wird nicht gespeichert, ob jemand erfolglos Asyl beantragt oder besonders häufig Ausländer eingeladen hat.

Die Daten werden bei Verurteilungen bis zu zehn Jahre in der Warndatei gespeichert. Menschen, die wegen falscher Angaben aufgefallen oder nach Ablauf des Visums nicht ausgereist sind, bleiben fünf Jahre lang in der Datenbank registriert.

Bisher gab es nur dezentrale Warndateien. Seit 2005 durften die deutschen Auslandsvertretungen, an die sich Ausländer wegen eines Visums wandten, auch Informationen zu der Person speichern, die eingeladen hatte. Seit 2007 konnten gespeicherte Daten im Einzelfall auch zwischen den Botschaften ausgetauscht werden. Neu ist nun, dass es eine zentrale Warndatei mit mehr Informationen gibt. Wenn ein Eintrag zu einem Treffer in der Warndatei führt, soll der Antrag besonders gründlich geprüft werden. In der Regel dürfte das Visum verweigert werden.

Verdächtige schon vor der Einreise identifizieren

Getrennt von der Warndatei soll ein Abgleichverfahren mit Daten aus der Anti-Terror-Datei erfolgen. Die Anti-Terror-Datei wurde 2006 eingeführt, um Informationen von Polizei und Geheimdiensten über Terrorverdächtige zusammenzuführen. Nun soll sie auch helfen, Terrorverdächtige schon vor der Einreise zu identifizieren. Bei einem Treffer wird ein Verdächtiger aber wohl nicht stets abgewiesen, sondern oft nur überwacht, um seine Kontakte in Deutschland zu identifizieren.

Bisher gab es eine solche Anti-Terror-Abfrage bereits bei Herkunft aus bestimmten Risikostaaten, künftig soll sie aber für alle Staaten mit Visapflicht gelten. Welchen Unterschied das macht, ist unklar, denn die Regierung hält geheim, wer schon bisher als riskant gilt.

Die Warndatei soll beim Bundesverwaltungsamt in Köln eingerichtet werden. Dort sollen 46 neue Stellen entstehen. Die Regierung rechnet mit Kosten von 6,9 Millionen Euro für die Einrichtung und 4,2 Millionen Euro für den laufenden Betrieb. Für den Anti-Terror-Abgleich werden weitere Kosten in noch unbekannter Höhe entstehen.

Der Gesetzentwurf ist bereits mit der FDP abgestimmt. Ende Mai soll das Projekt im Kabinett auf den Weg gebracht werden.

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