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Kommentar Schutz von VergewaltigtenBefreiung von der Scham

Kommentar von Jagoda Marinic

Viele behaupten, das Kachelmann-Urteil entmutige Opfer von Vergewaltigung. Das ist falsch: Es geht vielmehr darum, den Opfern aus der Scham-Falle zu helfen.

Recht ist in einer Demokratie nicht immer Gerechtigkeit. Wir müssen damit leben können, dass wir nicht immer mit der nötigen Sicherheit die Wahrheit finden", das sagte Alice Schwarzer unmittelbar nach der Verkündung des Kachelmann-Urteils. "Aber das Problem ist, was mir in diesem Prozess klar geworden ist, dass das deutsche Rechtssystem stark täterorientiert ist."

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hingegen sah mit dem Freispruch für den angeklagten Wettermoderator das "Vertrauen in die Unabhängigkeit der deutschen Justiz" gestärkt. Und nur um Letzteres konnte es gehen.

Zur Erinnerung: Es ging in diesem Prozess weder um eine auf Opfer womöglich abschreckende Signalwirkung des Urteils, wie die Frauenrechtsorganisation Terre des femmes und andere befürchten. Genauso wenig ging es darum, anhand eines Schuldspruchs zu beweisen, wie hart ein Vergewaltiger in unserem System bestraft wird.

Es ging allein um die Frage, ob es nachweisbar ist, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Vergewaltiger handelt. Aus Mangel an Beweisen wurde er freigesprochen. Aus diesem Urteilsspruch werden nun negative Folgen für Opfer abgeleitet. Das jedoch legt ganz andere Schwächen im Umgang mit denselben frei.

Zweifelsohne müssen Opfer sexueller Gewalt gestärkt werden. Und selbstverständlich sind Frauen darüber aufzuklären, wie sie sich nach einer Vergewaltigung am besten verhalten. Das Mittel, das für die Opfer die entscheidende Wendung bedeuten würde, ist die Befreiung von der Scham.

Es gibt viele Beispiele von Frauen, die nach einer Vergewaltigung erst duschen und dann zu Polizei gehen. Oder die lieber schweigen, als sich einem Prozess auszusetzen. Die Scham aus den Köpfen der Frauen zu kriegen, würde mehr zur Stärkung der Opfer beitragen, als es eine Verurteilung Kachelmanns vermocht hätte.

Nun lässt sich einwenden, das eine hinge mit dem anderen eng zusammen: Wäre Kachelmann verurteilt worden, sähen sich Vergewaltigungsopfer gestärkt. Das ist eine absurde Verknüpfung. Solange man ihm die Tat nicht nachweisen kann, wird niemand gestärkt oder geschwächt – höchstens jemand zu Unrecht verurteilt.

Wie Alice Schwarzer fast scharfsinnig bemerkt hat: Der Rechtsstaat schützt auch den Täter. Dies gilt für andere Kontexte wie etwa die Sicherheitsverwahrung. In diesem Fall schützt der Staat den Angeklagten vor einer Vorverurteilung. Zu Recht, denn Vergewaltigung bleibt ein schwer nachweisbares Delikt.

Umso wichtiger ist es, Frauen aufzuklären, wie sie im Falle einer Vergewaltigung vorgehen sollen. Im Feministen-Vorzeigeland Schweden hat sich seit 1975 aufgrund einer neuen Rechtslage die Zahl der Klägerinnen verachtfacht, die Zahl der verurteilten Delinquenten im selben Zeitraum jedoch nur verdoppelt. Aus dem Recht, das sich in den Köpfen der Frauen festgesetzt hat, leitet sich noch keine Garantie für einen Schuldspruch ab. Doch es verhilft den Frauen zu einem selbstbewussteren Auftreten.

Es ist eher ein Zeichen der Schwäche des deutschen Feminismus, die Stärkung der Opfer von Sexualdelikten von einem einzelnen Fall abhängig machen zu wollen. Eine Vergewaltigung muss behandelt werden wie jede andere Straftat.

Der Freispruch für Kachelmann scheint zum jetzigen Zeitpunkt das einzig legitimierbare Urteil. Ein Schuldspruch wäre in Anbetracht der Beweislage sogar von Nachteil für Vergewaltigungsopfer gewesen: Sie hätten mit dem Vorwurf zu kämpfen, Frauen bekämen in solchen Fällen immer recht.

Trotz allem heißt es nun seitens Frauenrechtsorganisationen: Die ohnehin rückläufige Zahl von Frauen, die eine Vergewaltigung vor Gericht bringen, werde noch weiter sinken. Sollte man also die Prinzipien unseres Rechtsstaats infrage stellen, um dies zu vermeiden?

Nein, um dies zu vermeiden, sollte man Frauen in ihrem Selbstbewusstsein stärken – auch in ihrem Selbstbewusstsein als Opfer. Opfer sind Opfer und keine Träger von Schuld oder Scham. Diese Verknüpfung aufzulösen würde mehr bewirken, als an einem bis dahin eher als B-Promi bekannten Moderator ein Exempel zu statuieren.

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11 Kommentare

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  • VE
    Viva Espana

    Der Artikel hat mir sehr gut gefallen. Gute Argumente.

  • N
    nachdenken

    Sehr geehrte Redaktion: Warum wurden meine anderen Beiträge vom 4.5. nicht freigegeben?

  • AO
    Angelika Oetken

    Dass Urteil, das in diesem Fall gesprochen wurde war gut und angemessen. Und wenn der Staatsanwalt eine Revision anstrebt ist das sehr vernünftig.

     

    Aus folgendem Grund: die gesamten Bedingungen bei der Strafverfolgung sexualisierter Übergriffigkeit sind nicht geeignet, unabhängig Recht zu sprechen. Das geht schon bei der Beweissicherung los, bei Gutachten weiter und betrifft die Tatsache, dass die Informationen über die vielfältigen Hintergründe sexualisierter Übergriffe erst langsam offenkundig und selten sachlich diskutiert werden.

     

    Insofern muß das das ganze Prozedere dringend "oben" (auf Verfassungsebene)neu geordnet und dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand über die Zusammenhänge sexualisierter Misshandlung angepaßt werden.

     

    Was uns alle davon abhält, sachlich und effektiv, statt emotional und kurzsichtig zu reagieren ist, dass uns immer dann wenn wir von sexuellen Übergriffen erfahren, Gewahr wird, wie wenig wir eigentlich über unsere Mitmenschen wissen, wie wenig wir ihnen im Grunde vertrauen und sie kontrollieren können und wie schnell es uns oder unsere Lieben treffen kann....

     

    Folge: kollektive Schuld, Verdrängung, Verleugnung, Angst und Scham.

     

    Die man nur überwindet, wenn man sich den Realitäten mutig und zuversichtlich stellt.

     

    Angelika Oetken, Berlin, Betroffene sexualisierter Misshandlung in der Kindheit

  • E
    eiche

    was für ein unqualifizierter artikel. es geht eben nicht nur um schuldig oder nicht schuldig. es geht um die art und weise der prozessführung, insbesondere für gewalt in beziehungen: das schweigen des angeklagten, das brachiale auftreten der verteidigung, die mengen an sich widersprechenden gutachten, die behandlung der klägerin. dieser (auch von verlagen!) in der öffentlichkeit ausgebreitete fall ist zwangsläufig exemplarisch und sendet natürlich seine signale... da sollten auch theoretisierende journalistinnen die jahrzehntelange erfahrungen von z.b. terre des femmes, weißer ring etc. nicht in frage stellen.

    aber hauptsache, die taz kann wieder gegen frau schwarzer stänkern... es nervt.

  • N
    nachdenken

    "Es ging allein um die Frage, ob es nachweisbar ist, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Vergewaltiger handelt."

     

    Das ist übrigens immer die Kernproblematik bei Vergewaltigungen, zumal es hier nicht ausreicht, nur Sex nachzuweisen (also hilft der übliche Ratschlag an Opfer, gleich nach der Tat einen Arzt aufzusuchen, auch nur bedingt. Zumal ein normaler niedergelassener Arzt nicht das forentische Fachwissen oder Möglichkeiten zur gerichtverwertbare Dokumentation hat. Und selbst wenn ein Opfer nach einem Überfall ungeduscht zur Polizei geht, ist es drauf angewiesen, dass die Polizei sofort die Beweise sichert, und nicht etwa nach 2 Wochen beim Opfer anfragt, ob die Kleidung vielleicht noch vorhanden wäre)

     

    Die Frage hier ist also nicht, ob die Opfer im Lande nun verunsichert wären. Sondern die entscheidende Frage ist eher, ob die Strafverfogungsbehörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Rechtsmedizin, Gutachter, Richter) nun verstärkt ausgehen, dass anzeigende Frauen eh alle nur rachesüchtige Lügnerinnen sind. Und ob sie sich nun fürchten, dass wenn sie mal stark opferorientiert ermittelt haben und es sich dann herausstellt, dass sie sich geirrt hatten und das Opfer zumindest teilweise gelogen hatte, ob sie sich verraten fühlen würden oder um ihren eigenen Ruf fürchten würden.

     

    Also, ob der Kachelmann-Fall (was sie ja eigentlich auch alle größtenteils nur aus Medien erfahren haben) ihre tägliche Arbeit und ihre Einstellung zum Opfer und Täter in irgendeiner Weise verändert beeinflusst hat.

     

    Das wäre mal interessant zu wissen.

  • M
    MART

    Na endlich ein Kommentar, der sich wohltuend abhebt von dem Geschrei, mit dem ein Schuldspruch oder auch ein Freispruch “1.Klasse“ herbeigepöbelt werden soll. Endlich ein Bekenntnis zu dem Dilemma der Justiz, dass das Geschehen nicht vollständig aufgeklärt werden kann. Auch wenn es in der Situation sicher sehr schwierig ist, der Hinweis auf Ratschläge für Opfer bleibt richtig und ist keinesfalls zynisch oder als “Alternative“ zu Prävention zu sehen. Genauso wenig sind Verhaltensregeln für Betroffene bei Banküberfällen oder Geiselnahmen zynisch. Und sie können helfen, dass die/der Betroffene nicht mehr nur ohnmächtiges Opfer bleibt, sondern handeln kann. Darf ich hier den Rat eines Gerichtsmediziners weitergeben? Er riet Frauen, die sich nach der Tat vor dem Gang zur Polizei den Dreck vom Leibe schrubben wollen sich vor der Dusche abzuwischen und das Tuch oder befleckte Kleidung in eine Plastiktüte zu packen, gegebenenfalls ab in die Kühltruhe. Zynisch? Kommt drauf an was man/frau draus macht. Zum Beispiel den Gedanken "du hast mich einfach genommen, aber ich hab Deine DNA und damit kriegen sie Dich". Ich war selber bereits (nicht sexueller) Gewalt ausgesetzt und wage auch als Mann zu behaupten, dass Handlungsfähigkeit eine Stück von der Demütigung wegnimmt. Deshalb halte ich Verhaltensregeln für "danach", erstellt von Fachleuten und breit unters Volk gebracht für so sinnvoll wie einen 1. Hilfe Kurs. Der verhindert keinen Unfall und ersetzt keinen Arzt, kann aber, wenn das Wissen parat ist schlimme Folgen mindern. Danke für den Artikel, dafür dass ich mich als Mann nicht schon wieder als potentieller Täter beschimpfen lassen muss und danke auch an "nachdenken", für den Mut sich zu outen und zu äußern und so wieder ein Stück mehr Verständnis für das Gefühlsleben einer Betroffenen zu erzeugen.

  • N
    nachdenken

    Dass es Frau Schwarzer jetzt erst klar geworden sein soll, dass deutscheRrechtssystem täterorientiert ist, wundert mich aber.

     

    Das deutsche Strafrecht ist immer täterorientiert gewesen, und es muss auch so sein, weil es im Strafverfahren drum geht, den Täter zu betrafen. Es geht im Strafverfahren nicht ums Opfer.

     

    Unabhängig von Beweisproblem ist ein Vergewaltigungsprozess ohnehin besonders täterorientiert, weil eine Vergewaltigung in Deutschland nur vorsätzlich begangen werden kann, nicht fahrlässig (in Norwegen ist es z.B. anders). D.h. bei Sex gegen Willen der Frau kommt es nur auf die subjektive Sichtweise des Täters an, ob eine Tat als eine vorsätzliche Straftat oder fahrlässiges Missverständnis gewertet wird.

     

    Das Problem mit dem deutschen Rechtssystem aus Opfersicht ist, dass es keine "Opferanerkennung" gibt, es gibt nur "Täteranerkennung"(Verurteilung), und die Opferanerkennung ist mit Täterverurteilung gekoppelt.

     

    Deshalb fühlt man sich als Opfer ohnmächtig, wenn der Täter "in dubio pro reo" nicht verurteilt werden kann. Weil das Opfer damit gleichzeitig signalisiert bekommt, dass es kein Opfer geworden war, und das wird dann vom Opfer als "im Zweifel gegen Opfer" empfunden. Eine Vergewaltigung wird ja für ein Opfer nicht besser dadurch, dass es ein Missverständnis seitens des Täters war.

     

    Der Richter im Kachelmann-Prozess hat wohl dieses Dilemma zu erklären und relativieren versucht - aber das hat leider eher zu der Diskussion geführt, ob der Freispruch nun Freispruch 2. oder 3. Klasse ist.

  • N
    nachdenken

    Fortsetzung:

     

    Zum Artikel muss ich allerdings sagen, dass es bei mir nicht Scham war, der mich zögern ließ.

     

    Die Tat war meine allererste sexuelle Erfahrung, begangen von einem Mann, dem ich seit der Kindheit vertraut hatte, und bei dem ich es nicht erwartet hatte, dass er von mir Sex wollen würde. In dem Moment, wo es klar war, was er vor hatte, hatte er mich schon eingesperrt und ich konnte nicht fliehen.

     

    Ich fand erst gar keine Worte für die Tat, ich wußte nicht mal, wie ich die Einzelheiten beschreiben sollte. Ich empfand nicht mal Scham, ich hatte überhaupt keine Gefühle. Scham kam erst viel später, als ich realisierte, dass es eine Vergewaltigung war.

  • N
    nachdenken

    Ich bin Vergewaltigungsopfer. Das vorneweg. Ich hätte mich durch eine Verurteilung Kachelmanns nicht gestärkt gefühlt. Im Gegenteil - der Freispruch hat mein Vertrauen für das Rechtssystem gestärkt.

     

    In meinem Verfahren hatte ich mich geärgert, dass die Staatsanwaltschaft nur täterlästig urteilte. Im Falle Kachelmann hatte ich mich geärgert, dass die Staatsanwaltschaft nur täterfeindlich urteilte. In beiden Fällen schien es mir so, als es nur um die Eitelkeiten von Staatsanwälten gingen - dass sie schon früh vorurteilsmäßig eine eigene Meinung bilden, und dann nicht mehr davon abrücken, egal wie die Beweislage letztendlich aussieht.

     

    Dass im Falle Kachelmann der Richter trotzdem unabhängig urteilt hat, das gibt mir Hoffnung.

     

    Das Opfer wurde im Falle Kachelmann teilweise als rachesüchtige Lügnerin dargestellt. Daraus abzuleiten, dass alle Anzeigenden jetzt als Lügenerinnen gesehen werden würden, wäre auch falsch. Denn hier hat die Frau nachweislich gelogen - und sich selbst damit angreifbar gemacht.

     

    Ich habe in meinem Verfahren nur die Wahrheit gesagt. Mir wurde auch nicht vorgeworfen, dass ich lügen würde. Allerdings wurde die Tat auch nicht als eine Vergewaltigung anerkannt, eben weil ich nicht übertrieben habe.

     

    Das war enttäuschend, aber wenigstens kann ich mir weiterhin in den Spiegel schauen. Und das ist mir wichtig.

     

    Ein Schuldspruch hier hätte ein Zeichen an die Gesellschaft gesetzt: beschuldigte Männer haben keine Rechte, wenn Frauen lügen. Und das wäre nicht gut gewesen - auch für Vergewaltigungsopfer.

     

    Von daher hätten die Frauenorganisationen sich eher klar von den Lügen der Frau distanzieren müssen, und zusätzlich klarstellen müssen, dass nicht alle Anzeigenden Lügnerinnen sind.

  • C
    Carola

    Ein sehr guter Artikel. Die Mehrheit der Texte zu diesem Thema setzen auf eine von zwei unbefriedigenden Alternativen: Rechtsstaat vs. Opferschutz. Der Artikel hier in der Taz zeigt die Unzulänglichkeit dieses Gegeneinander-Ausspielens zweier Prinzipien, die beide Berechtigung haben, und erweitert die schmale Perspektive des Entweder-Oder. Und das in klarer Sprache und ohne Seitenhiebe (abgesehen vom "B-Promi"). Danke schön.

  • F
    frage

    warum sind die überwiegende mehrheit der vergewaltiger männer? warum müssen immer opfer sich ändern, sich verbessern, umdenken usw.? vergewaltigte männer empfinden übrigens genau das gleich wie vergewaltigte frauen.

     

    rät man bei körperverletzung menschen, macht alle einen selbstverteidigungskurs? oder überlegt man nicht als erstes mal, wie man diese gewaltverbrechen verhindert?

     

    zur zeit hört man im fernsehen oft den satz "nein heißt nein". schön. was ich mich frage: warum muss ich erst "nein, ich mag deine hand jetzt nicht auf meinem hintern haben" sagen, warum kommt er nicht auf die idee, erst zu fragen, ob ich das überhaupt will?

     

    viele vergewaltiger streiten ab, dass sie die vergewaltigung begangen haben, obwohl die tat bewiesen werden konnte, weil sie böse sind? weil sie lügen? oder weil sie subjektiv nicht der meinung sind, vergewaltigt zu haben? ich glaube, letzteres: weil sie meinen, das was sie getan haben, wäre ihr recht gewesen. das übliche, was man grad auch im netz häufig zu lesen bekommt: sie muss nein sagen, wenn sie sich nicht gewehrt hat, kann er ja nicht wissen, dass sie nicht wollte. dieses problem löst man nicht dadurch, dass man den opfer jetzt sagt, sie sollen sich nicht schämen.