Jugendstrafe für Terrorhelfer: "Sehnsucht nach dem Abenteuer"

Ein junger Berliner stellte Dschihad-Videos ins Netz. Terroristen wollten ihn zu einem Selbstmordattentat drängen. Nun wurde Alican T. zu zweieinhalb Jahren verurteilt.

Als Terrorhelfer verurteilt: Eine Terrorgruppe wollte Alican T. zu einem Selbstmordanschlag überreden. Bild: dapd

BERLIN taz | Das Kammergericht Berlin hat nach einem fast achtmonatigen Prozess einen 21-jährigen Terrorhelfer zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Alican T. Propagandavideos der "Islamischen Dschihad Union" auf YouTube hochgeladen hat, darunter eine Sammlung von Selbstmordattentaten mit dem Titel "Verliebte des Paradieses".

Außerdem hat der junge Berliner nach Überzeugung des Gerichts die im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet agierende Terrortruppe "Deutsche Taliban Mudschahidin" (DTM) mit Geld unterstützt. Gemeinsam mit der bereits im März verurteilten Ulmerin Filiz G. habe er dem "Emir" der DTM 3.200 Euro zukommen lassen, die zumindest zu einem Teil für den Kauf von Waffen und Munition gedacht gewesen sein sollen. Von Alican T. selbst stammten aber nur einige Hundert Euro.

Mit dem "Emir" der "Deutschen Taliban Mudschahidin" – der in Niedersachsen geborene und inzwischen in Pakistan bei einem Gefecht getötete Ahmet M. – stand Alican T. per Internetchat in Kontakt. Nach Überzeugung des Gerichts soll M. gleich mehrfach versucht haben, den jungen Berliner zu einem Selbstmordanschlag in Deutschland zu überreden. Das wollte Alican T. nicht.

Im Februar 2010 versuchte er dann aber per Zug von München über Istanbul in das pakistanisch-afghanische Grenzgebiet zu reisen, wurde jedoch von der Polizei aufgehalten. Alican T. habe in den Dschihad ziehen wollen, sagte der Vorsitzende Richter Josef Hoch. Auch die "Sehnsucht nach dem Abenteuer" habe dabei wohl eine Rolle gespielt.

Der Angeklagte selbst hatte während des Prozesses lange geschwiegen, wirkte in sich gekehrt, fast regungslos. Erst nach Monaten legte der 21-Jährige ein Geständnis ab und gab die Vorwürfe weitgehend zu.

"Leicht verführbar"

Ein Gutachter habe Alican T. eine labile Persönlichkeit mit depressiven Zügen attestiert, so das Gericht, er sei leicht verführbar gewesen. Seine Kindheit und Jugend waren offenbar verkorkst: Der älteste Bruder herrschte zu Hause mit Gewalt, früh musste der junge Berliner die Klasse wiederholen, galt eine zeitlang als "nicht beschulbar", litt unter einer Aufmerksamkeitsdefizitstörung.

Auf der Suche nach Anerkennung und der eigenen Identität landete der Sohn türkischer Gastarbeiter über einen Mitschüler in islamistischen Kreisen. In der berüchtigten Al-Nur-Moschee in Berlin-Neukölln lernte er dann auch spätere Mitglieder der "Deutschen Taliban Mudschahidin" kennen – darunter auch Yusuf O., der vor kurzem in Wien festgenommen und am Montag nach Deutschland überstellt wurde.

Weil nach Ansicht des Berliner Gerichts keine Fluchtgefahr besteht, hob es den Haftbefehl gegen Alican T. am Mittwoch auf. Nach 16 Monaten in U-Haft kommt er vorerst auf freien Fuß, bis zur Verbüßung der Reststrafe. "Sie haben nun die Chance Ihr Leben zu ändern", sagte Bundesanwalt Volker Brinkmann in seinem Plädoyer.

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