Verstoß gegen europäisches Recht: Heatballs glühen zu sehr

Zwei Ingenieure aus dem Rheinland hatten versucht, mit "Heatballs" das Glühbirnenverbot zu umgehen. Jetzt klagen sie vor dem Verwaltungsgericht Aachen.

Heizen mit 100 Watt: Das glüht zu sehr, sagt das Gericht. Bild: dpa

KÖLN taz | Es war gedacht als witzige Protestaktion. Nun ist es ein Gerichtsfall. Streitgegenstand: 40.000 Glasbirnen mit Glühdraht und Metallgewinde. Nach der Definition der Bezirksregierung Köln ergibt das 40.000 "Glühlampen" à 75 bis 100 Watt. Deren Einfuhr hat die Europäische Union (EU) im September 2010 verboten.

Als "Kleinheizgeräte" möchten zwei Ingenieure aus dem Rheinland die Birnen verkaufen. Weil der Zoll die Ware konfisziert hat, klagen sie seit Dienstag in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Ohne Erfolg. Zumindest zunächst einmal.

Mit ihren "Heatballs" wollten die Ingenieure Rudolf Hannot und Siegfried Rotthäuser das Glühlampenverbot der EU in die Irre führen. Sie berufen sich dabei auf die künstlerische Freiheit. Ernst gemeint ist die Aktion aber schon. Alle 40.000 "Heatballs", die der Zoll beschlagnahmt hat, sind auf dem Papier bereits verkauft - für 1,69 Euro das Stück, erhältlich in matt und transparent. "Seit Ende 2010 warten mehr als 2.000 Kunden auf die Ware", sagt Rudolf Hannot.

Die Vorzüge der Heatballs liegen für Hannot auf der Hand: "In Passivhäusern können sie Heizkosten sparen. Wenn der Bewohner Ökostrom bezieht, sind sie sogar CO2-neutral." Die Brenndauer sei mit rund 2.000 Stunden etwa doppelt so hoch wie bei herkömmlichen Birnen. Dass sie nur 5 Prozent ihrer Energie in Licht und den Rest in Wärme stecken, ist ihre wichtigste Funktion. Genau wegen dieses Missverhältnisses hat die EU jedoch ihr Verbot beschlossen.

"Purer Aktionismus"

Energiesparlampen setzen laut Umweltbundesamt rund 25 Prozent, also 5-mal so viel Strom in Licht um. Das spart Strom und Geld. Doch Hannot will von Energiesparlampen nichts hören: "Die gehen schnell kaputt und die Lichtfarbe ist auch nicht schön." Das Verbot der EU hält er für "puren Aktionismus". Beim Mittagessen hatten er und Mitinitiator Siegfried Rotthäuser vor gut zwei Jahren die Idee für die "Heatballs" als Satireaktion entwickelt, inklusive Webauftritt in Protest-Anmutung und Fanshop mit Kampagnen-Shirts. Die ersten der in Asien gefertigten 4.000 "Heatballs" waren innerhalb weniger Monate vergriffen. Nachdem Hannot und Rotthäuser weitere 40.000 importiert hatten, ging die Bezirksregierung dazwischen.

In einem Fachvortrag wollten Hannot und Mitinitiator Siegfried Rotthäuser das Verwaltungsgericht am Dienstag für die Freigabe der "Heatballs" erwärmen: ohne Erfolg. "Die Heatballs bleiben verboten", sagte ein Gerichtssprecher. Nun können Hannot und Rotthäuser vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen.

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