Wahlkampf in Berlin: Sarrazin-Verbot für pro Deutschland
Erfolg für Thilo Sarrazin: Ein Gericht untersagte der rechtspopulistischen "Bürgerbewegung Pro Deutschland, mit dem Namen des Ex-Senators Wahlkampf zu machen.
BERLIN dapd/dpa | Die rechtspopulistische "Bürgerbewegung Pro Deutschland" darf nicht mit dem Namen des Ex-Bundesbankmanagers und früheren Berliner Finanzsenators Thilo Sarazin (SPD) werben. Das Landgericht Berlin untersagte dies per einstweiliger Verfügung, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Der Slogan "Wählen gehen für Thilos Thesen" verletze Sarrazins Recht am eigenen Namen, entschied das Landgericht Berlin am Donnerstag auf Antrag des SPD-Politikers.
Die Kammer verbot der Partei, die betreffenden Plakate weiter im Wahlkampf zu nutzen (Az. 27 O 468/11). Es gab damit einer Klage Sarrazins statt. Der frühere Berliner Finanzsenator Sarazin hatte gegen die "Bürgerbewegung Pro Deutschland" geklagt. Sarrazins Anwaltsbüro hatte vor einer Woche verkündet, man wolle ein Verbot des Plakats durchsetzen. Die Entscheidung des Landgerichts kann noch angefochten werden.
Sarazin vertrat in seinem Buch "Deutschland schafft sich ab" und in der Debatte darüber umstrittene Thesen zur Integration von Zuwanderern, die bundesweit Empörung auslösten. Unter Druck trat Sarrazin im Herbst vergangenen Jahres als Bundesbankmanager zurück. Die SPD, die ihn zunächst ausschließen wollte, gab ihre Pläne im Frühjahr 2011 auf. Sarrazin hatte zuvor erklärt, dass er keine sozialdemokratischen Grundsätze verletzen oder Migranten diskriminieren wolle.
Sarrazin hatte sich bereits im April erfolgreich juristisch dagegen gewehrt, dass die rechtsextreme NPD mit seinem namentlich zitierten Satz warb: "Ich möchte nicht, dass wir zu Fremden im eigenen Land werden." Vor dem Landgericht erwirkte er dagegen eine einstweilige Verfügung.
Die Bewegung Pro Deutschland, die bei der Berliner Wahl am 18. September antreten wird, rekrutiert sich unter anderen aus Mitgliedern der NPD und weiterer rechter Parteien wie die Republikaner und die DVU.
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