Private Stiftungen: Wenn Eigennutz vor Gemeinnutz geht

Neue Gesetze fördern private Stiftungen für soziales Engagement. Menschen sollten motiviert werden, sich freiwillig zu engagieren. Oft werden sie aber genutzt, um Steuern zu sparen.

Eine Villa bringt schnell wieder ihren Verkehrswert ein. Bild: dpa

BERLIN taz | Gemeinnützige Stiftungen haben in Deutschland Konjunktur, seit die Bundesregierung 2007 rechtliche und steuerliche Hindernisse aus dem Weg räumte. Ziel war, das soziale und kulturelle Engagement in Deutschland zu stärken.

Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sagte, die Bundesregierung wolle Menschen die Möglichkeit geben, "sich über die Verfassung hinaus zu engagieren". Das neue Gesetz hat dafür gesorgt, dass allein 2010 über 800 neue gemeinnützige Stiftungen gegründet wurden, und ist insofern ein riesiger Erfolg.

Die neuen Möglichkeiten, über eine Steuerersparnis soziale Projekte zu finanzieren, werden jedoch nicht nur von großzügigen Stiftern genutzt. Die in Berlin ansässige Deutsche Gesellschaft für Stiftungsförderung (DGS) hat ein Anlagemodell entwickelt, bei dem das neue Gesetz dazu benutzt wird, sich vor dem Fiskus arm zu rechnen und damit die eigenen Steuerzahlungen deutlich zu senken. "Stiften Sie doch Ihr Haus und gründen Sie damit praktisch Ihre eigene Bank." So beschreibt die DGS die Vorzüge ihres Anlagemodells.

Insolvenzschutz nach vier Jahren

Der besondere Trick dabei: Wer eine Immobilie an eine gemeinnützige Stiftung überträgt, kann seine Steuern mindern. Damit flösse dem Stifter bereits nach zehn bis fünfzehn Jahren der Verkehrswert seiner Immobilie in Form einer Steuerminderung auf sein Konto zurück, wirbt die DGS. Darüber hinaus genieße der Stifter bereits nach vier Jahren Insolvenzschutz vor etwaigen Gläubigern.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V. (BDS), die offizielle Interessenvertretung von etwa drei Viertel aller deutschen Stiftungen, sieht diese Entwicklung äußerst skeptisch. Hermann Falk, Mitglied der Geschäftsleitung des BDS, sagt: "Der Gesetzgeber hat die Steuervorteile für Stifter geschaffen, um zu gesellschaftlich wertvollem Handeln zu motivieren. Keinesfalls soll dadurch der finanziell interessierte Steuerfuchs angesprochen werden."

Laut Falk sind gemeinnützige Stiftungsmodelle, die einen regelmäßigen Rückfluss an den Stifter beinhalten, steuerrechtlich sehr kritisch zu betrachten. Eine solche Möglichkeit sei nur geschaffen worden, um gutwillige Stifter vor unvorhergesehener Armut zu bewahren.

Gespartes Geld mus nachgezahlt werden

Auch Stefan Winheller, ein auf das Stiftungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Frankfurt, sieht die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung zum Zwecke der Steuerersparnis sehr skeptisch. Gerade die Möglichkeit, die eigenen Steuerzahlungen zu senken, stelle die größte Gefahr dar. Denn jedem Steuerfuchs als Stifter müsse klar sein, dass es sich eben nicht um eine gemeinnützige Angelegenheit handle. Wenn das auch dem Finanzamt auffalle, müsste der Stifter die zu Unrecht gesparten Steuern nachbezahlen.

Das Bundesfinanzministerium bestätigt diese Sichtweise. Silke Bruns, Pressesprecherin des Ministeriums, sagt: "Die steuerbegünstigte Ansammlung von Mitteln, ohne diese zeitnah für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke einzusetzen, ist grundsätzlich mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit verbunden."

Auch in der Partei Peer Steinbrücks, in der die Gesetzesnovelle angestoßen wurde, wird die Entwicklung mit Sorge gesehen. So ließ die Pressestelle der Bundestagsfraktion verlauten, dass auf Initiative der SPD das Stiftungswesen in Deutschland gestärkt werden sollte. Wie in anderen Bereichen könne jedoch auch bei Stiftungen ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden.

Die Geschäftsführerin der DGS, Ursula Seiler, sieht im Vertrieb von gemeinnützigen Stiftungen als Steuersparmodell offensichtlich kein Problem. Auf Nachfrage war sie zwar zunächst sehr erfreut über das Interesse an ihrem Anlagemodell. Über die Möglichkeit, durch eine vorgegebene Gemeinnützigkeit Steuern zu sparen, wollte sie aber nicht mehr sprechen.

Auf der Internetseite der DGS finden sich allenfalls Andeutungen: "Durch die Errichtung Ihrer gemeinnützigen Stiftung können Sie aber nicht nur für andere Gutes tun. Mit einer gemeinnützigen Stiftung lassen sich auch eigennützige Zielsetzungen erreichen", heißt es da. Zum Beispiel könne "Ihr Engagement für den ,guten Zweck' […] mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein". Vorteile könnten sich bei der Einkommen-, Schenkung- oder Erbschaftsteuer ergeben.

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