Rundfunkfreiheit in Deutschland: Zensur gegen Kurdensender gescheitert

Mit seinem Verbot der Ausstrahlung von Roj-TV 2008 ist das deutsche Innenministerium vor dem Europäischen Gerichtshof unterlegen.

Demonstration von Unterstützern des kurdischen Senderns Roy-TV im vergangenen August in Kopenhagen. Bild: dapd

FREIBURG taz | Deutschland durfte die Ausstrahlung des prokurdischen Fernsehsender Roj-TV nicht verbieten. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Sonstige Aktivitäten des Senders bleiben in Deutschland aber untersagt.

Roj-TV ist ein Sender, der mit einer dänischen Lizenz überwiegend in Belgien produziert wird und in ganz Europa über Satellit verbreitet wird. Er berichtet über die kurdischen Landesteile der Türkei. Ankara versucht, die Ausstrahlung zu verhindern, weil Roj-TV der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK nahestehen soll, die mit Anschlägen und Guerillaaktionen für kurdische Autonomie kämpft.

Die Türkei beantragte 2006 und 2007 beim dänischen Radio- und Fernsehausschuss, dass Roj-TV die Lizenz entzogen wird, weil der Sender Hass schüre. Der Ausschuss lehnte den Antrag ab. Roj-TV übermittele Informationen und Nachrichten. Bilder mit gewalttätigen Inhalten spiegelten nur die Realität in den kurdischen Gebieten wieder.

Weil Roj-TV weitersenden konnte, verbot das deutsche Innenministerium im Juni 2008 die Ausstrahlung des Senders in Deutschland. Der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stützte sich auf das Vereinsgesetz. Der Sender richte sich gegen den "Gedanken der Völkerverständigung" und werbe für die in Deutschland verbotene PKK. Ein Studio von Roj-TV in Wuppertal wurde geschlossen, die Anlagen beschlagnahmt.

Roj-TV klagte gegen das Ausstrahlungsverbot und erzielte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Mai 2009 einen ersten Erfolg. Die Klage habe aufschiebende Wirkung, so die Richter. Roj-TV darf seither vorläufig in Deutschland wieder ausgestrahlt werden. Das Bundesverwaltungsgericht fand zwar, dass sich Roj-TV gegen die Völkerverständigung richte und den bewaffneten Kampf der PKK verherrliche. Es legte das Verfahren jedoch dem EuGH vor und fragte, ob das deutsche Sendeverbot für einen "dänischen" Sender mit EU-Recht vereinbar sei.

Der EuGH entschied nun, dass für die Frage, ob Roj-TV zu Hass aufstachele, nach der EU-Fernsehrichtlinie die dänischen Behörden zuständig sind. Dazu gehöre auch die nach deutschem Recht relevante Frage, ob ein Sender gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstößt. Deutschland durfte deshalb die Ausstrahlung von Roj-TV in Deutschland nicht beschränken, solange der Sender eine dänische Sendelizenz besitzt.

Darüber hinausgehende vereinsrechtliche Maßnahmen in Deutschland seien aber möglich, so der EuGH. So könne Deutschland verbieten, dass Roj-TV in Deutschland Sendungen produziert. Zudem dürfen Roj-TV und seine Muttergesellschaft Mesopotamie Broadcast dort keine Veranstaltungen durchführen. Abschließend muss nun das Bundesverwaltungsgericht die EuGH-Vorgaben umsetzen. Doch der Anwalt von Roj-TV, Reinhard Marx, sprach gestern schon von einem "großen Erfolg". (Az: C-244/10)

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