Filesharing als Glaubensgemeinschaft : Geheiligte Informationsfreiheit

In Schweden wird Filesharing als Religion anerkannt und ist damit verfassungsrechtlich geschützt. Die Mission lautet: Freier Zugang zu Wissen und Kultur.

Gottesdienste feiern die Kopimisten ganz easy ... im Internet. Bild: imago/Schöning

STOCKHOLM taz | "Kopiere und teile. Von einem zu allen, von allen zum einen. Austausch ohne Anfang und ohne Ende. Alles zu jedermanns Freude und jedermanns Freude an allem." Das klingt religiös und ist es auch: In Schweden ist der Kopimismus vom Staat als Glaubensgemeinschaft anerkannt worden - und fällt damit nun unter die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit.

Die Information ist ihr heilig, der Code ist das Gesetz, und Kopieren und Filesharing sind Sakrament der Kopimistischen Missionskirche (Det Missionerande Kopimistsamfundet). So wie die Bibel durch die Druckpresse zugänglich wurde und der Reformation den Weg bahnte, will der Kopimismus allen Menschen gleichen Zugang zu Wissen und Kultur eröffnen und versuchen, "de Widersacher" - also all jene, die nach dem Verständnis der Kopimisten Informationen begrenzen und das Internet zerstören wollen - zu missionieren.

Ein Jahr hat es gedauert und dreimal musste der Antrag nachgebessert werden, bevor die zuständige Behörde, das Stockholmer Kammarkollegiet, die Registrierung akzeptierte. Gustav Nipe, Aufsichtsratsvorsitzender der Glaubensgemeinschaft und gleichzeitig Vorsitzender des Jugendverbands der schwedischen Piratenpartei, macht einen "in der öffentlichen Verwaltung stark verbreiteten Copyright-Extremismus" für diese Schwierigkeiten verantwortlich.

Ein Knackpunkt: Das schwedische Gesetz verhält sich zwar neutral zum Inhalt des jeweiligen Glaubens, allerdings fordert es das regelmäßige Abhalten von "Gottesdiensten". Das löste man dadurch, dass die "Interaktionstreffen" der KopimistInnen sowohl in einem "geweihten" Lokal als auch im Internet stattfinden können.

Juristisch möglicherweise recht kompliziert könne es werden, wenn demnächst in einem Gerichtssaal das Urheberrecht und die Religionsfreiheit aufeinandertreffen, meint Anna Troberg, Vorsitzende der schwedischen Piratenpartei. Als "Freiheit, allein oder zusammen mit anderen seine Religion ausüben zu können", definiert die schwedische Verfassung Religionsfreiheit.

Als Kopimisten können sich laut Statut des Missionerande Kopimistsamfundet grundsätzlich alle ansehen, die sich im kopimistischen Glauben wiedererkennen. Per Onlineantrag auf der Homepage der KopimistInnen kann man dann auch formal Mitglied der Glaubensgemeinschaft werden.

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