Kommentar Neonazi-Aufmarsch: Geschlossen auftreten
Rechtlich ist dem NPD-Aufmarsch in Neumünster wohl nicht beizukommen. Es hilft daher nur eines: Die Neonazis müssen politisch auf der Straße bekämpft werden.
Um es vorweg zu sagen: Beide Seiten haben recht. Da gibt es in Neumünster das Bündnis „Toleranz und Demokratie“, das vom Oberbürgermeister Olaf Tauras verlangt, den Neonazi-Aufmarsch zu verbieten. Politisch gesehen eine richtige Aufforderung, würde er doch mit einem Verbot ein Signal setzen, dass der braune Mob in der Stadt unerwünscht ist.
Und das Bündnis zieht durchaus zu Recht ins Kalkül, dass bei einem Rechtsstreit, wenn dann die Gefahrenprognosen von Verfassungsschutz und Polizei erörtert werden, der rechte Aufmarsch mit Auflagen versehen oder die Route in die Peripherie verlegt werden könnte.
Aber auch Neumünsters Oberbürgermeister hat Recht, wenn er den Rechtsstreit scheut, um ihn nicht zu verlieren. Denn auch in Lübeck war klar – als Innenminister Klaus Schlie (CDU) Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) zum Verbot nötigte – das spätestens das Bundesverfassungsgericht ein totales Verbot aufgehoben hätte. Für die Verfassungshüter ist das Demonstrationsrecht ein hohes Gut.
In Neumünster kommt noch eines hinzu: Die NPD hat ihren Aufmarsch als zentrale Wahlkampfveranstaltung für die Landtagswahlen deklariert, wo zusätzlich Artikel 21 Grundgesetz greift, der Parteien schützt. Es hilft daher nur eines: Die Neonazis müssen politisch auf der Straße bekämpft werden, so dass sie genervt umkehren und wieder nach Hause fahren.
Kommentar Neonazi-Aufmarsch: Geschlossen auftreten
Rechtlich ist dem NPD-Aufmarsch in Neumünster wohl nicht beizukommen. Es hilft daher nur eines: Die Neonazis müssen politisch auf der Straße bekämpft werden.
Um es vorweg zu sagen: Beide Seiten haben recht. Da gibt es in Neumünster das Bündnis „Toleranz und Demokratie“, das vom Oberbürgermeister Olaf Tauras verlangt, den Neonazi-Aufmarsch zu verbieten. Politisch gesehen eine richtige Aufforderung, würde er doch mit einem Verbot ein Signal setzen, dass der braune Mob in der Stadt unerwünscht ist.
Und das Bündnis zieht durchaus zu Recht ins Kalkül, dass bei einem Rechtsstreit, wenn dann die Gefahrenprognosen von Verfassungsschutz und Polizei erörtert werden, der rechte Aufmarsch mit Auflagen versehen oder die Route in die Peripherie verlegt werden könnte.
Aber auch Neumünsters Oberbürgermeister hat Recht, wenn er den Rechtsstreit scheut, um ihn nicht zu verlieren. Denn auch in Lübeck war klar – als Innenminister Klaus Schlie (CDU) Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) zum Verbot nötigte – das spätestens das Bundesverfassungsgericht ein totales Verbot aufgehoben hätte. Für die Verfassungshüter ist das Demonstrationsrecht ein hohes Gut.
In Neumünster kommt noch eines hinzu: Die NPD hat ihren Aufmarsch als zentrale Wahlkampfveranstaltung für die Landtagswahlen deklariert, wo zusätzlich Artikel 21 Grundgesetz greift, der Parteien schützt. Es hilft daher nur eines: Die Neonazis müssen politisch auf der Straße bekämpft werden, so dass sie genervt umkehren und wieder nach Hause fahren.
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Peter Müller
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