Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Eine Lösung für das Problem, dass die Entscheidung zu sterben vorschnell sein könnte und damit nicht im längerfristigen Interesse des Patienten läge, gäbe es durchaus: Es könnten Beratungsstellen für Sterbewillige eingerichtet werden, ähnlich den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, wo Sterbewillige sich ergebnisoffen beraten lassen könnten. Eine Bescheinigung über eine solche Beratung könnte dann jedem, der professionelle Beihilfe zum Sterben anbietet, die Gewissheit geben, dass die Beihilfe in Ordnung ist und straffrei bleibt.
In aller Kürze:
www.sterbenduerfen.de
Hat mal jemand darüber nachgedacht, dass sich in den Kliniken auch die Maschinen amortisieren müssen!? Die Kliniken verdienen doch an den Patienten. Würden zu viele schwerkranke den Tod wählen, müssten die Ärzte und Chirurgen doch auf viel Geld verzichten. Es ist bei unseren westl. Systemen nur eine Frage des Geldes, weniger der Ethik. Wird das Gesundheitssystem eines Tages "unbezahlbar", so wird man erleben, dass man die Leute zum sterben überredet. Das hier ist nur noch ein Heuchler-System-, man hat kein Geld um sich um die Schwer-Kranken anständig zu kümmern, lässt sie aber, sich quälend, am Leben.
Vierzig Jahre war ich im Krankenhaus tätig.Lange Zeit
arbeitete ich auf der Chirurgie-Intensiv.Später
absolvierte ich eine Weiterbildung zur Pflegepädago-
gin u.bildete Krankenpflegekräfte aus.Ich begleitete
meine SchülerInnen oft in der Praxis.Die Rahmenbedin-
gungen in der Pflege wurden zeitlich immer enger.Die-
se Situation betrifft auch die Altenheime.Hier wird in der Regel auch alleine gelitten und gestorben!
Ich finde das Gerede von PolitikerInnen über den Aus-
bau von verbesserten Pflegegegebenheiten eklatant
verlogen.Seit Jahrzehnten gibt es diese Forderungen,
nichts geschieht,im Gegenteil,die Personaldecke wird immer dünner.Kliniken u.Pflegeeinrichtungen sind,wie
wir alle wissen,wirtschaftliche Unternehmen u.wollen
gewinnträchtig arbeiten. Wer von den Verantwortlichen
fragt denn nach den in der Pflege Tätigen? Wissend,
da ist ein Mensch in seiner letzten Lebensphase und benötigt eine Begleitung,aber die Gegebenheiten las-
sen es nicht zu.Es quälen mich heute noch Erinnerun-
gen an Patienten,deren Sauerstoffbrillen wegen ihrer großen Unruhe ständig verrutschten,die öfters Durst hatten,beim Essen längere Zeit der Unterstützung bedurften oder einfach nur die Nähe eines Menschen
verspüren wollten.Nur das Allernotwendigste konnten wir mangels Personal befriedigen. Solche Erfahrungen
verursachen Ängste.Ich möchte das uneingeschränkte
Recht u.die Gewissheit haben,mich nicht einer solchen Pein ausliefern zu müssen,solange solche
Zustände herrschen.Niemand hat das für den Anderen
gottgleich zu bestimmen!
Gesellschaft ist jene mentale Retardierung, der Selbstmord unverständlich, und Tötung per Beschluß legitimiert.
Die Parteien der Mitte meinen, mit empathischer Kümmerergeste „das Ossi“ für sich gewinnen zu können. Sie sollten sie lieber zum Mitwirken auffordern.
Kommentar Gesetz zur Sterbehilfe: Es gibt keine Pflicht zu leben
Das Recht auf Selbstbestimmung muss verteidigt werden. Auch gegen Gesetzesvorschläge, die suggerieren, ein Recht auf den Tod sei ein Problem.
Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Selbstbestimmung am Lebensende einschränkt und in Frage stellt. Die angeblich liberale Partei FDP macht dabei mit. Ihre Justizministerin hat den Gesetzentwurf sogar selbst geschrieben, wenn auch auf Druck aus der Union.
Formal geht es um die gewerbliche Förderung der Selbsttötung. Nach allem was man weiß, gibt es bisher aber keine gewerbliche Beihilfe zur Selbsttötung in Deutschland. In der Schweiz ist sie zwar möglich, gelegentlich fahren deshalb kranke und lebensmüde Deutsche nach Zürich. Doch das werden sie auch weiterhin tun. Im Internet kann sich jeder über die dortige Suizidhilfs-Organisation Dignitas informieren.
Das Gesetz ist daher zunächst nichts anderes als ein symbolisches Gesetz, das in der juristischen Wirklichkeit nicht viel verändern wird. Was es dennoch bewirkt, ist eine Klimaveränderung. Plötzlich ist die Rede von Lücken in dem geplanten Gesetz – so als sei die Selbsttötung ein Verbrechen, das unter allen Umständen vermieden werden müsse und bei dem es keinerlei Strafbarkeitslücken für Helfer und Helfershelfer geben dürfe.
Das Gegenteil ist richtig. Die Selbsttötung ist in Deutschland straflos. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist keine Straftat. Nur die gewerbliche Suizidhilfe wird jetzt erstmals strafbar – wenn das neue Gesetz tatsächlich kommt.
Es ist paradox, dass die konservativen Kritiker des Gesetzes so tun, als würde hier irgend etwas liberalisiert. Dabei stören sie sich nur daran, dass die Justizministerin ihren illiberalen Gesetzentwurf leicht entschärft hat, indem sie Verwandte und Freunde von der Strafdrohung ausnimmt, wenn sie einem Sterbewilligen die Telefonnummer von Dignitas mitteilen oder ihn gar in die Schweiz fahren.
Das Klima kippt schnell
Die Diskussion um das Gesetz zeigt, wie schnell das Klima kippen kann, wenn liberale Positionen aufgegeben werden. So wie heute gegen die Selbsttötung agitiert wird, könnte als nächstes die Selbstbestimmung von Patienten am Lebensende in Frage gestellt werden.
Noch kann jeder Patient selbst entscheiden, ob eine ärztliche Behandlung fortgeführt wird oder nicht. Und per Patientenverfügung kann er dies sogar für die Situation festlegen, dass er im Koma liegt. Doch vielleicht wird bald schon gewarnt, dass dieses Recht auf Selbstbestimmung gefährlich ist, dass es Patienten zur vorschnellen Aufgabe des Lebens verleiten könne.
Es darf aber keine Lebens- und Leidenspflicht geben. Niemand darf von Kirchen oder Ärzten gezwungen werden, seinen Verfall bis zum allerletzten Ende mitzuerleben. Es gehört zur Würde des Menschen, selbst zu entscheiden, wann er genug hat. Dieses Recht muss verteidigt werden – auch gegen Symbolgesetze, die den Gedanken salonfähig machen, dass Selbstbestimmung am Lebensende ein Problem sei.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).