Kabinett billigt Gesetzentwurf: Gewerbsmäßige Sterbehilfe strafbar
Ärzte als Sterbehelfer? Per Gesetz will die Regierung Sterbehilfe aus finanziellen Gründen unter Strafe stellen. Kritiker stoßen sich an einer geplante Ausnahme.
BERLIN dpa | Sterbehilfe als Geschäft soll künftig ausdrücklich verboten werden. Angehörige und nahestehende Menschen sollen für die Begleitung zum Sterbehelfer aber nicht bestraft werden. Der entsprechende, allerdings heftig umstrittene Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erhielt am Mittwoch grünes Licht vom Bundeskabinett. Gewerbsmäßigen Sterbehelfern drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, wenn das Gesetz das parlamentarische Verfahren passiert.
„Als ,Erwerbsmodell' würde Suizidhilfe sonst zur gewöhnlichen, auf Ausdehnung angelegten ,Dienstleistung', die Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot vielleicht nicht getan hätten“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Die Ministerin verteidigte zugleich die umstrittene Ausnahme. Von einer Ausweitung der Suizidhilfe könne keine Rede sein. „Vielmehr stellt der Entwurf unter Strafe, was bislang nicht strafbar war.“
Ehe- und Lebenspartner, die nach womöglich jahrzehntelangem Zusammenleben den Partner auch auf dem Weg zum gewerbsmäßig handelnden Sterbehelfer nicht alleinlassen, sollten nicht plötzlich als Gehilfe kriminalisiert werden, sagte Leutheusser-Schnarrenberger - „obwohl sie selbst überhaupt nicht gewerbsmäßig handeln“.
Gewinnabsicht und Wiederholung
Entscheidend sind laut Entwurf Gewinnabsicht und auf Wiederholung ausgerichtetes Handeln. Eine solche Förderung der Selbsttötung soll kriminalisiert werden. Das kann in Form des Gewährens, Verschaffens oder Vermittelns einer Gelegenheit zur Selbsttötung stattfinden. Im März hatten sich die Koalitionsspitzen darauf geeinigt, eine entsprechende Grundsatzvereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nun umzusetzen.
Der Teilausschnitt der Sterbehilfe werde erstmalig unter Strafe gestellt und gerade nicht für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte legalisiert, betonte das Justizressort angesichts zahlreicher kritischer Stimmen.
In der Gesetzesbegründung findet sich gegenüber einem Bearbeitungsstand vom Juli folgender Satz zu der geplanten Ausnahme nicht mehr: „Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist, wie dies zum Beispiel beim langjährigen Hausarzt oder einer entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann.“ Der nun dort zu findende Verweis auf einen Kommentar des Strafgesetzbuches besage allerdings dasselbe, betonte ein Ministeriumssprecher.
Nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes hatte es von Ärzten, Kirchen und Politikern Kritik gehagelt. Regierungssprecher Steffen Seibert betonte nun: „Nach der neuen Regelung wird keine Tat straffrei sein, die bisher strafbar ist.“ Strafbar bleibe die Tötung auf Verlangen.
Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung warnte vor gefährlichen Freiräumen. „Es ist offenbar der persönliche und politische Wille von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Tötung auf Verlangen in Deutschland zu legalisieren“, sagte Vorstand Eugen Brysch.
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